Probleme mit BV zur Werksruhe - dafür müssen Urlaubstage oder Minusstunden für das Stundenkonto verwendet werden?
Aufgrund einer Auftragsbedingten Betriebsruhe von bis zu 10 Werktagen über den Jahreswechsel soll es für die Betriebsruhe eine BV geben in welcher geregelt wird das dafür Urlaubstage oder Minusstunden für das Stundenkonto verwandt werden müssen.
Wir als Betriebsrat wollen dort einfügen das der Abbau der dadurch anfallenden Stunden im Minus im Stundenkonto durch eine weitere Regelung durch den BR und die WL geregelt wird.Sobald die dafür nötigen Informationen, zukünftige Abrufzahlen) eingegangen sind.
Diese Regelung ist bereits in einer Aktiven und Zeitlich begrenzten BV die gerade abgeschlossen haben vorhanden und war dort auch kein Problem für die WL. In dieser BV geht es um Minuststunden durch ausfallende Schichten verschuldet durch einen spontanen Rückgang der Abruf Zahlen durch den Kunden ( Automobilhersteller)
Meine Frage ist nun welche Probleme gibt es mit solch einer Regelung wenn diese in eine BV für eine Werksruhe eingefügt werden soll? Ich habe den Werksleiter darauf angesprochen und es gab mehrfach nur die Verneinung und die Aussage das dies bei einer Vereinbarung zur Werksruhe nicht möglich sei. Eine Erklärung oder Begründung warum dies so sei kam weder vom Werksleiter noch von der Tnte aus dem Personal Büro die bei dieser Besprechung zwischen WL und BR dabei waren. Hat jemand dazu schon Erfahrungen gesammelt oder weiß was die Basis der Verweigerung ist ?
Vielen Dank im voraus
Community-Antworten (4)
19.10.2008 um 22:11 Uhr
@Brentan, prinzipiell kann man alles regeln was nicht gegen einen geltenden TV/AV/ oder ein Gesetz verstösst... "was die Basis der Verweigerung ist " fragt ihn, ...wo steht das..., auf die Erklärung wäre ich auch gespannt.
20.10.2008 um 02:25 Uhr
@Pirat Tja ich werde mich noch am Montag bei der IGMetall schlau machen Da ich schätze das diese verweigerung doch einen Grund haben wird!! Werde dazu dann noch eine Antwort hier in diesem thread verfassen!!
20.10.2008 um 03:35 Uhr
@Brentan Ein Verweigerungsgrund ist schon alleine das die Urlaubstage fest eingesetzt wrden sollen, denn nach dem Bundesurlaubsgesetz sind diese zur freien Verfügung der Mitarbeiter. Und da sehe ich ein Problem.
20.10.2008 um 13:31 Uhr
@rainer Also die hauptsächliche verweigerung die ich ja gerade geklärt haben möchte ist die des Arbeitgebers!! Wobei wir ja bestimmt nicht der einzige Betrieb sind bei dem es eine Werksruhe gibt. zur weiteren Problematik kommt ja noch erschwerend dazu das wir nicht Tarif gebunden sind und nur 25 Tage Urlaub haben. Ein Argument der WL war das ja ein Normaler Fall wäre der üblich wäre..... ;-)
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