Stundenkonto wurde unzulässig weiter in Minus geführt
Hallo Leute, wir brauchen Euren Rat. Wir sind ein 5er BR im mittelständischem Unternehmen und werden ebenfalls von der Gewerkschaft betreut. Wir haben einen gültigen MantelTV, in dem folgendes drin steht: Die monatliche Arbeitszeit beträgt xxx Stunden. Es wird ein Jahresstundenkonto geführt. Das Stundenkonto wird bis zu 20 Std. zum Stundenausgleich mit Mehrarbeitsstunden aufgefüllt. Entstehende Fehlstunden sind unterjährig von dem Arbeitnehmer auszugleichen und SOLLTEN nicht über 20 Stunden gelangen. Sind die Fehlarbeitsstunden nachweislich ursächlich durch Fehlplanung des Arbeitgebers entstanden, sind diese vom Arbeitgeber auszugleichen. Nun zu Fall: Das Stundenkonto wurde bis jetzt (die letzten zwei Jahre) immer im Rahmen von +-20 Std. geführt. Hatte ein MA -20 Std. auf seinem Stundenkonto und seine Monats-Gesamtarbeitszeit wurde bedingt durch Arbeitsmangel nicht erreicht, wurden diese bis jetzt immer vom Arbeitgeber aufgefüllt, also max -20 Std. blieb. Nun hat die GSL bei einigen MA das Stundenkonto weiter ins Minus geführt. Kurzarbeit zu beantragen wurde einfach vergessen, diese wurde an und ab getan, wenn die Quote erreicht wurde. Die GSL beruft sich auf den MantelTV mit dem Passus (SOLLTEN nicht unter 20 Std. gelangen) und bestärkt das Wort "SOLLTEN" nach dem Motto, "kann aber". Ist die GSL im Recht? Was würdet ihr machen? Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Gruß K.K
Community-Antworten (10)
22.08.2013 um 11:35 Uhr
Ich würde die Gewerkschaft anrufen und fragen, wie sie das sieht.
Der andere Punkt wäre sicherlich auch zu diskutieren: Was ist mit der betrieblichen Übung, wenn der AG freiwillig über Jahre mehr geleistet hat, als er tariflich verpflichtet gewesen wäre?
22.08.2013 um 11:37 Uhr
Ein AG mit Wortklaubereien Hmm
Sollte und sollten ist ein Konjuktiv. Ursprungswort ist sollen.
Wäre dem Chef die Frage zu stellen. Ich soll Wasser holen. Er hat gesagt, ich soll mal im Internet nachschauen. Der Beifahrer behauptet, der Fahrer soll angemessen langsam gefahren sein. Der Junge, der später König werden sollte, war auch jetzt schon weise. Wir sollten bereits das Ziel erreicht haben. Du solltest nicht so viel trinken! Falls wir im Lotto gewinnen sollten, kaufe ich einen Sportwagen.
Kann ich hier wirklich vorbehaltlos nur kann einsetzen.? Ich würde sagen nein. Da ihr ja GEW nah seit würde ich dort fragen wie die Auslegung nun ist und ob es evtl. irgendwo ne Öffnungsklausel gibt.
22.08.2013 um 12:21 Uhr
@Snooker
Danke für diese Auslegung, damit kann man arbeiten :)
Habe die GEW schon kontaktiert und die wollen das prüfen, nur leider kommen die nicht in die Gänge, schon über drei Wochen ohne Ergebnis :( Habe nur die Antwort, das jeder betroffene MA sich selbst über die GEW kümmern muss. :( Sollten wir als BR nicht ein Schreiben an die GSL verfassen, das die Vorgehensweise nicht korrekt gewesen ist und ein Widerspruch gegen die Abrechnung stellen?
22.08.2013 um 12:32 Uhr
Dann täglich Druck mach bei der GEW. Schneller geht's vielleicht auch überm DGB Rechtsschutz. Man könnte den AG darüber informieren. Und auch ein Wiederspruch muss ja erst mal von Seiten des AG bearbeitet werden.
22.08.2013 um 14:59 Uhr
@ KlausKoerper
Wie wird eigentlich dokumentiert, ob angefallene Minusstunden dem Hoheitsbereich des AG oder dem des AN zuzuordnen sind?
Immerhin können ja auch AN ihr Stundenkonto bis zu 20 Stunden in´s Minus laufen lassen ...
"Sollten wir als BR nicht ein Schreiben an die GSL verfassen, das die Vorgehensweise nicht korrekt gewesen ist und ein Widerspruch gegen die Abrechnung stellen?"
Warum kommt jetzt auf einmal ein Widerspruch gegen die Abrechnung in´s Spiel? Werden die Minusstunden etwa vom Gehalt abgezogen???
22.08.2013 um 15:18 Uhr
@ Hoppel
Die monatliche Mindestarbeit/Stunden sind im MantelTV ja geregelt, wenn der AG nicht genug Arbeit zur Verfügung stellen kann, ist dieser ja in der Bringschuld. Und ja du hast Recht, natürlich könnte auch ein AN selber ins Minus gehen laut Vertrag, das macht aber keiner, schließlich wollen alle Geld verdienen und ihren Arbeitsplatz auch nicht in Frage stellen. Zu2: Nein es wird nicht vom Gehalt abgezogen, sondern ein Stundenkonto in der Abrechnung geführt. Falls mehr Arbeit vorhanden ist und man Mehrarbeit in einem Monat geleistet wurde, werden diese, aber nur diese(Mehrarbeitsstunden) zum Ausgleich genommen um das Stundenkonto wieder aufzufüllen. Ist man bei +20 im Konto angelangt, werden auch die Mehrarbeitsstunden audgezahlt.
22.08.2013 um 17:07 Uhr
und je höher der AG das Stundenkonto in die Höhe schraubt ohne die Std. aus zu bezahlen, desto höher ist das Zinslose Darlehn das er sich so von seinen MA holt.
22.08.2013 um 17:49 Uhr
Ist das wörtlich aus dem Tarifvertrag zitiert? Dann wäre für mich erstaunlich, wie schlampig Tarifverträge formuliert sein können, wo doch sonst bei Verträgen häufig um jedes Wort gekämpft wird.
"Die monatliche Arbeitszeit beträgt xxx Stunden." Soweit klar (ich hoffe aber, dass die Behandlung von Feiertagen und Urlaub irgendwo geregelt ist).
"Es wird ein Jahresstundenkonto geführt." Warum "Jahres"stundenkonto? Ein "Jahres"stundekonto wäre ja ein Stundenkonto in dem die Anzahl der im Jahr zu arbeitenden Stunden verankert ist, die der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres ableisten muss. Wenn ich den Beitrag richtig interpretiere wird hier doch ein Stundenkonto auf monatlicher Basis geführt.
"Das Stundenkonto wird bis zu 20 Std. zum Stundenausgleich mit Mehrarbeitsstunden aufgefüllt." "Wird aufgefüllt"? Von wem? Und wann? Es müsste hier doch wohl eher "... Kann ... aufgefüllt werden." heißen.
"Entstehende Fehlstunden sind unterjährig von dem Arbeitnehmer auszugleichen und SOLLTEN nicht über 20 Stunden gelangen." Hier wird die Verantwortung für den Ausgleich möglicher Fehlstunden auf den Arbeitnehmer übertragen. Das "sollte" würde ich hier so lesen, dass die Verfasser des TV gesehen haben, dass es Gründe geben kann, warum ein Arbeitnehmer diese 20 Stunden reißt (Im Grunde genommen wird den AN hier eine gewisse Flexibilität eingeräumt, diese Grenze auch mal zu überziehen).
"Sind die Fehlarbeitsstunden nachweislich ursächlich durch Fehlplanung des Arbeitgebers entstanden, sind diese vom Arbeitgeber auszugleichen." "... nachweislich ursächlich durch Fehlplanung des Arbeitgebers entstanden ..."? Wie kann eine Gewerkschaft solch einen Satz unterschreiben? Mit dem "nachweislich" könnte ich ja noch leben. Aber "ursächlich"? Wenn die Konjunktur schlecht ist, ist dann das Verhalten des Arbeitgebers noch "ursächlich"? Und "Fehlplanung"? Welcher Arbeitgeber macht Fehlplanungen durch die Fehlstunden entstehen? Fehlplanungen durch die Mehrarbeit entsteht? Ok! Das kommt häufiger vor. Aber eine Fehlplanung durch die Fehlstunden entstehen? Was soll das denn sein? Ok, möglicherweise dass er einen Auftrag zu weit nach hinten geschoben hat, aber viel viel häufiger wird die Ursache das Wetter, die schlechte Konjunktur oder die Politik der Bundesregierung sein. Aber nehmen wir mal an, dass es kein Streitpunkt wäre, dass die Fehlstunden nachweislich ursächlich durch Fehlplanung des Arbeitgebers entstanden seien, dann ist diese Regelung doch völlig unabhängig davon, ob die 20 Stunden gerissen wurden, oder nicht. Es heißt dort nicht, dass der Ausgelich erst erfolgen soll, wenn die 20 Minusstunden überschritten wurden, oder dass dies nur für darüber hinausgehende Minusstunden gölt, nach dem Wortlaut gilt es für jede Minusstunde die nachweislich ursächlich durch Fehlplanung des Arbeitgebers entstanden ist. Man wird also jeweils am Monatsende für jede Minusstunde prüfen müssen, ob sie in Verantwortung des Arbeitgebers entstanden ist. Dies nur für die Stunden zu tun, die unterhalb der Lowwatermark liegen, halte ich bereits für einen Verstoß gegen den TV.
23.08.2013 um 09:58 Uhr
@ Pjöööng
Danke erstmal für deinen Beitrag :) Primär geht es uns erstmal aber um den sogenannten "Lowwatermark" Sprich, bei -20 Stunden soll Schluss sein im Stundenkonto! Dein Wortlaut im letzten Absatz, jede Minus-Stunde zu prüfen ob es in der Verantwortung des Arbeitgebers entstanden ist, würde den Aufwand wohl sprengen. Dann müsste jeden Tag, 24 Std. ein BR-Mitglied beim Einsatzleiter(Vorgesetzten) bei sitzen und beurteilen ob er es Richtig macht oder nicht. Theoretisch toll, in der Praxis nicht realisierbar.
23.08.2013 um 13:02 Uhr
@ KlausKoerper
Warum regelt Ihr das nicht in einer entsprechenden Betriebsvereinbarung?
Der Wortlaut Eures MTV "SOLLTEN nicht unter 20 Std. gelangen" lässt darauf schließen, dass eine entsprechende Öffnungsklausel enthalten ist und andere Stundenzahlen per BV vereinbart werden können.
Und solange diese BV nicht existiert, seid Ihr als BR doch sowieso im Boot. Der AG kann ohne Eure Zustimmung doch überhaupt nichts machen. Oder nutzt Ihr den § 87 Abs.1 Nr. 2,3 BetrVG etwa nicht?
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