Ist das wörtlich aus dem Tarifvertrag zitiert? Dann wäre für mich erstaunlich, wie schlampig Tarifverträge formuliert sein können, wo doch sonst bei Verträgen häufig um jedes Wort gekämpft wird.
"Die monatliche Arbeitszeit beträgt xxx Stunden."
Soweit klar (ich hoffe aber, dass die Behandlung von Feiertagen und Urlaub irgendwo geregelt ist).
"Es wird ein Jahresstundenkonto geführt."
Warum "Jahres"stundenkonto? Ein "Jahres"stundekonto wäre ja ein Stundenkonto in dem die Anzahl der im Jahr zu arbeitenden Stunden verankert ist, die der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres ableisten muss. Wenn ich den Beitrag richtig interpretiere wird hier doch ein Stundenkonto auf monatlicher Basis geführt.
"Das Stundenkonto wird bis zu 20 Std. zum Stundenausgleich mit Mehrarbeitsstunden aufgefüllt."
"Wird aufgefüllt"? Von wem? Und wann? Es müsste hier doch wohl eher "... Kann ... aufgefüllt werden." heißen.
"Entstehende Fehlstunden sind unterjährig von dem Arbeitnehmer auszugleichen und SOLLTEN nicht über 20 Stunden gelangen."
Hier wird die Verantwortung für den Ausgleich möglicher Fehlstunden auf den Arbeitnehmer übertragen. Das "sollte" würde ich hier so lesen, dass die Verfasser des TV gesehen haben, dass es Gründe geben kann, warum ein Arbeitnehmer diese 20 Stunden reißt (Im Grunde genommen wird den AN hier eine gewisse Flexibilität eingeräumt, diese Grenze auch mal zu überziehen).
"Sind die Fehlarbeitsstunden nachweislich ursächlich durch Fehlplanung des Arbeitgebers entstanden, sind diese vom Arbeitgeber auszugleichen."
"... nachweislich ursächlich durch Fehlplanung des Arbeitgebers entstanden ..."? Wie kann eine Gewerkschaft solch einen Satz unterschreiben?
Mit dem "nachweislich" könnte ich ja noch leben.
Aber "ursächlich"? Wenn die Konjunktur schlecht ist, ist dann das Verhalten des Arbeitgebers noch "ursächlich"?
Und "Fehlplanung"? Welcher Arbeitgeber macht Fehlplanungen durch die Fehlstunden entstehen? Fehlplanungen durch die Mehrarbeit entsteht? Ok! Das kommt häufiger vor. Aber eine Fehlplanung durch die Fehlstunden entstehen? Was soll das denn sein? Ok, möglicherweise dass er einen Auftrag zu weit nach hinten geschoben hat, aber viel viel häufiger wird die Ursache das Wetter, die schlechte Konjunktur oder die Politik der Bundesregierung sein.
Aber nehmen wir mal an, dass es kein Streitpunkt wäre, dass die Fehlstunden nachweislich ursächlich durch Fehlplanung des Arbeitgebers entstanden seien, dann ist diese Regelung doch völlig unabhängig davon, ob die 20 Stunden gerissen wurden, oder nicht. Es heißt dort nicht, dass der Ausgelich erst erfolgen soll, wenn die 20 Minusstunden überschritten wurden, oder dass dies nur für darüber hinausgehende Minusstunden gölt, nach dem Wortlaut gilt es für jede Minusstunde die nachweislich ursächlich durch Fehlplanung des Arbeitgebers entstanden ist. Man wird also jeweils am Monatsende für jede Minusstunde prüfen müssen, ob sie in Verantwortung des Arbeitgebers entstanden ist. Dies nur für die Stunden zu tun, die unterhalb der Lowwatermark liegen, halte ich bereits für einen Verstoß gegen den TV.