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Betriebsratsarbeit

T
Tom22
Nov 2024 bearbeitet

Hallo ich bin Vorsitzender eines 3 Gremium!! Nun werde ich in meinen Amt benachteiligt, wenn nicht gemobbt vom Arbeitgeber! Um dagegen vorgehen zu können muss ich viel schreiben für den Anwalt. Kann ich das als Betriebsratsarbeit deklarieren oder muss ich das privat machen die zuarbeiten für den Anwalt?

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Community-Antworten (7)

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celestro

06.11.2024 um 11:21 Uhr

Die Frage solltest Du einem Fachmann stellen (Fachanwalt für Arbeitsrecht).

W
WiederDa

06.11.2024 um 14:02 Uhr

Hast du den Anwalt als Privatperson beauftragt oder in deiner Funktion als BRV? Dann hast du gleich deine Antwort nach m.E.!

OH
Olav HB

06.11.2024 um 14:25 Uhr

Zunächst: Mobbing ist ein inzwischen relativ klar definierten Begriff, kannst du einfach einmal Tante Google fragen.

Nun konkreter: Du schreibst "in meinem Amt..."

Bedeutet dies, dass der AG Dich als BRV ins Visier genommen hat? Wenn das der Fall ist, hängen die Schriftsätze zum Anwalt eindeutig mit deine Tätigkeit im BR zusammen und sind somit als BR-Arbeit zu werten. Wichtig: Du meldest Dich ab "um BR-Aufgaben" nachzugehen OHNE genau zu sagen, was Du machen willst. DU hällst die Tätigkeit für Erforderlich (Grundlage § 37(2) BetrVG). Stellt der Ag diese Erforderlichkeit in Frage, kann er gerne vorm Arbeitsgericht gehen und dort sehen, ob das Gericht seiner meinung teilt. Wenn Du für Dich dokumentierst, was du gemacht hast und das plausibel vorbringen kannst, hast du gute Karten. Das schöne dabei ist, der AG zahlt nicht nur seine eigene Anwalts- und Gerichskosten, sondern auch deine (§40 BetrVG), denn sie kommen aus der Tätigkeit als BRV.

Hat der AG dich ins Visier genommen um Dich wegen jede kleine (vermeintlichen) Fehler das Bei mit Körperflüssigkeit feucht zu machen, wird die Sache etwas komplizierter. Lässt sich hier einen Bezug zum BR herstellen? Fingen die Probleme kurz nach deiner Wahl an, oder gibt es immer Ärger, wenn ein unliebsamer Beschluss beim AG landet? Dann würde man vermuten können, dass es einen Zusammenhang gibt. In dem Fall bist du wieder mit BR-Arbeit beschäftigt.

Gab es de Probleme schon vor der Wahl, ergibt sich ein anderes Bild.

Zu prüfen wäre, vom Anwalt (!!!), ob hier möglicherweise der Straftatbestand der "Behinderung von BR-Arbeit" vorliegt. So eine Anzeige hat für den AG weitgehende Folgen.

Aus eigene Erfahrung: Es ist, gerade bei ein frisch im Betrieb erscheinenden BR, häufig so, dass es n der Anfangsphase zur Reibung mit dem AG kommt. Beide Seiten müssen ihre Position finden, Zusammenarbeit muss auf eine andere Ebene gehoben werden und während vor Allem der Ag lernen darf, dass er nicht mehr ganz so schalten udn walten kann wie er will, so darf auch der BR lernen, dass man eine neue Verantwortung hat und wie hiermit umzugehen ist. Am Anfang meiner ersten Legislatur, heute vor ca. 8 jahre, in ein erstmals frisch gewählten BR, habe ich mich mal verzweifelt an ein netter Berater gewandt. Nach ein langes Gespräch und mehr als eine Kanne Kaffee verabschiedete er mich mit den Worten: "Vergesse nie, dass es nicht gegen Dich persönlich geht, sondern gegendas Gremium oder gegen den BRV. Ihr habt unterschiedliche Positionen, einfach von der Natur der Dinge aus." Weise Worte die ich mir inzwischen zu eigen gemacht habe.

M
Muschelschubser

06.11.2024 um 14:29 Uhr

@WiederDa

Wenn Mobbing im Sinne von Behinderung der BR-Arbeit zu verstehen ist, bin ich dabei. Das kann man alles während der Arbeitszeit im Rahmen des Mandats vorbereiten. Freistellung nach dem 37er, Abmeldung vom AG ohne weitere inhaltliche Begründung.

Wenn der BRV aber als Person regelmäßig und systematisch schikaniert wird, bin ich mir ehrlich gesagt nicht sicher. Zwar geht er als Privatperson gegen den AG vor, jedoch beschäftigt er sich mit den Folgen von Geschehnissen, die im Betrieb passiert sind.

Da der Anwalt ja scheinbar eh schon kontaktiert wurde, liegt es doch nahe ihm diese einfache Frage zu stellen. Sie muss ja nur mit ja oder nein beantwortet werden. ;)

C
celestro

06.11.2024 um 14:51 Uhr

Angesichts von:

"§ 2 Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber (1) Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen."

finde ich die Worte:

"Vergesse nie, dass es nicht gegen Dich persönlich geht, sondern gegendas Gremium oder gegen den BRV. Ihr habt unterschiedliche Positionen, einfach von der Natur der Dinge aus."

eher gar nicht mal so weise. Denn eigentlich sollte es überhaupt kein "gegeneinander" geben.

OH
Olav HB

06.11.2024 um 14:56 Uhr

@Celesto: Zitat von mir "gegen den das Gremium oder BRV" die Aussage bezog sich auf Konflikte, nicht auf die grundsätzliche Arbeit. Nach ca. 7 Jahre hat auch unsere GL das verstanden und erwähnte vor Kurzem, dass "die Zusammenarbeit sehr positiv ist...". Wir haben zwar immer noch unterschiedliche Perspektiven, haben aber gelernt dass wir beiden auf das gleiche Ziel hinzuarbeiten wollen.

C
Challenger

07.11.2024 um 01:32 Uhr

Zitat Tom22 : Nun werde ich in meinen Amt benachteiligt, wenn nicht gemobbt vom Arbeitgeber!

Kannst Du das mal näher präzisieren ?

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