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Betriebsleitung Stellvertreter

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Dotty09
Nov 2024 bearbeitet

Ich muss leider nochmals fragen. Unserer Betriebsratvorsitzender hat die Stelle als Stellvertreter unserer Betriebsleitung bekommen. Meiner Meinung nach kollidiert das sehr mit dem Amt als Betriebsrat. Ist eh sehr schwierig bei uns. Kann mir bitte jemand genau erklären, ob er eigentlich noch als wählbar gilt? Ich lese immer nur, dass er dann selbst einstellen oder entlassen dürfte. Oder reicht es schon ,dass er mitbestimmen kann? Gibt es noch mehr dazu ? Sollte das per Arbeitsvertrag geregelt sein?

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Community-Antworten (7)

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celestro

05.11.2024 um 17:28 Uhr

in https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__5.html

kann man nachlesen, wann ein AN ein AN ist (oder eben nicht). Selbst Eure Betriebsleitung könnte unter die AN fallen und wählbar sein. So einfach ist das nicht zu sagen (der Titel Betriebsleitung sagt erst einmal nichts darüber aus).

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RudiRadeberger

05.11.2024 um 17:34 Uhr

Selbstständige Personalentscheidungen (Einstellungen und Entlassungen) sind ein wesentliches Merkmal eines leitenden Angestellten.

Oder wenn er Prokura hat oder eine entsprechende Generalvollmacht.

Oder er kann Entscheidungen frei von Weisungen treffen und nimmt in diesem Zuge wesentlichen Anteil an der Entwicklung des Unternehmens.

Meistens wird Punkt 1 mit einer schriftlichen Handlungsvollmacht versehen.

Der Betriebsleiter mag sicher leitender Angestellter sein. Bei seinem Stellvertreter darf ich das eher bezweifeln.

D
Dotty09

05.11.2024 um 18:45 Uhr

Erstmals danke für die schnellen Antworten. Habe ich das richtig verstanden, es kommt darauf an was er machen kann also was seine genaue Arbeitsaufgaben sind.

M
Muschelschubser

05.11.2024 um 18:54 Uhr

Schau Dir am besten mal den link von celestro an. Aus §5 BetrVG kann man schon viel herauslesen. Gleiche mal die Punkte insbesondere der Absätze 3 und 4 mit den Tätigkeiten des Stellvertreters ab.

Das ist zumindest juristisch maßgeblich, und nicht was eventuell, irgendwann einmal für Spannungsfelder und Interessenkonflikte von irgend jemandem gesehen werden könnten.

Wenn Ihr die Gefahr seht, dass er eng an der Betriebsleitung stehen und Informationen weitergehen könnte, dann schaut ihm bei der BR-Arbeit auf die Finger. Entweder fragt Ihr ihn selbst mal offen, wie er seine Stellung zukünftig sieht (es steht ihm ja frei sein Mandat niederzulegen) - oder ihr achtet darauf, ob er sein Mandat überhaupt ohne Pflichtverletzungen ausüben kann.

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XYZ68

06.11.2024 um 08:19 Uhr

Je nachdem wie sich die Situation gestaltet, habt ihr zumindest die Möglichkeit einen anderen BRV zu wählen.

Ich persönlich würde den BRV in dieser Situation niederlegen. Ob ich auch aus dem BR austreten würde, käme auf die Gesamtsituation an.

NB
nicht brauchen

06.11.2024 um 09:44 Uhr

Hmm ein Stellvertreter ist schwerlich ein (ständiger) leitender Angestellter. Man müßte erst mal schauen, ob der Betriebsleiter überhaupt LA ist. Man kann natürlcih mal mit dem BRV reden, ob das wirklich zusammenpasst.

C
celestro

06.11.2024 um 10:47 Uhr

"Gleiche mal die Punkte insbesondere der Absätze 3 und 4 mit den Tätigkeiten des Stellvertreters ab."

Aber Vorischt ... wenn Absatz 3 zu einem deutlichen "Nein" führt, darf man nicht einfach noch Absatz 4 prüfen und dann doch zu einem "Ja" kommen.

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