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Recht auf Überstunden?

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79112Fikus46
Nov 2024 bearbeitet

Nehmen wir an in einem Unternehmen werden, geregelt durch eine BV, 40 Überstunden geduldet, bevor der Arbeitgeber einschreitet und Überstundenabbau anordnet. Wenn nun wenig zu tun ist, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach Hause schicken, auch wenn er weniger als 40 Überstunden hat? Oder ist der Arbeitgeber unabhängig von solch einer Regelung im Recht, Arbeitnehmer jederzeit nach Hause zu schicken?

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Community-Antworten (7)

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celestro

31.10.2024 um 22:53 Uhr

Die BV sollte eigentlich sowas enthalten wie "Überstunden aufbauen bei entsprechender Auftragslage. Sonst sehe ich nicht, auf welcher Grundlage der AG den AN nach Hause schicken könnte.

G
GabrielBischoff

01.11.2024 um 12:25 Uhr

Das kommt jetzt ganz drauf, ob der Arbeitgeber den Mitarbeiter trotzdem bezahlt oder nicht.

Ganz grob gesagt, der Arbeitgeber muss die angebotene Arbeitskraft des Arbeitnehmers auch gemäß Vertrag abnehmen.

T
Tripple

01.11.2024 um 19:58 Uhr

Nein, einfach nach Hause schicken kann er niemanden. Geplante Stunden sind zu gewähren, nur für die noch zu verplanenden Zeiten/Wochen/Monate kann der AG die Mehrarbeit/Überstunden zu runter planen, dass zumindestens die vertragliche vereinbarte Zeit zustande kommt.

C
celestro

02.11.2024 um 01:53 Uhr

"Geplante Stunden sind zu gewähren, nur für die noch zu verplanenden Zeiten/Wochen/Monate kann der AG die Mehrarbeit/Überstunden zu runter planen, dass zumindestens die vertragliche vereinbarte Zeit zustande kommt."

Du hast schon verstanden, das hier nirgends Überstunden geplant sind, oder?

T
Tripple

02.11.2024 um 14:42 Uhr

@celesto

Ich sehe hier nicht, dass die Überstunden nur täglich angeordnet wurden/werden.....oder wo erliest du das? Daher könnte es ja auch sein, dass die Überstunden/Mehrarbeit, je nach Auftragslage/Personallage auch schon einige Zeit im vorraus geplant sind/werden......

C
celestro

03.11.2024 um 23:27 Uhr

ich sehe hier eher ein Zeitkonto, bei dem fälscherweise der Begriff "Überstunden" verwendet wird.

R
rtjum

04.11.2024 um 17:10 Uhr

ich denke ohne den genauen Wortlaut der BV ist das viel Kaffeesatzleserei. Je nach Wortlaut kann es so oder anders richtig sein.

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