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Elternzeit und Nebentätigkeit

M1
Mona 1984
Okt 2024 bearbeitet

Hallo zusammen , muss ich meinem Arbeitgeber darüber informieren, wenn ich einen Minijob anfangen möchte in meiner Elternzeit z.b ich bin Verkäuferin und möchte bei einem andren Einzelhandel arbeiten als Minijob ? Im Tarifvertrag ist geregelt , dass er Arbeitgeber zustimmen muss , wenn es meine Arbeitsleistung bzw. Meine Verfügbarkeiten beeinträchtigt, aber ich bin ja eh in Elternzeit . Mfg

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Community-Antworten (1)

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RudiRadeberger

30.10.2024 um 12:41 Uhr

https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/meldeverfahren-fachthemen/minijobs-und-elternzeit-was-arbeitgeber-wissen-sollten-2127994?tkcm=aaus

Hier steht, dass du das nicht einmal deinem Haupt-AG mitteilen musst. Ich bin mir sicher, der Tarifvertrag meint die Zustimmung, falls das Arbeitsverhältnis nicht ruht. Das ist aber hier der Fall.

Achtung: Das Einkommen wird aufs Elterngeld angerechnet.

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