Elternzeit und Nebentätigkeit
Hallo zusammen , muss ich meinem Arbeitgeber darüber informieren, wenn ich einen Minijob anfangen möchte in meiner Elternzeit z.b ich bin Verkäuferin und möchte bei einem andren Einzelhandel arbeiten als Minijob ? Im Tarifvertrag ist geregelt , dass er Arbeitgeber zustimmen muss , wenn es meine Arbeitsleistung bzw. Meine Verfügbarkeiten beeinträchtigt, aber ich bin ja eh in Elternzeit . Mfg
Community-Antworten (1)
30.10.2024 um 12:41 Uhr
Hier steht, dass du das nicht einmal deinem Haupt-AG mitteilen musst. Ich bin mir sicher, der Tarifvertrag meint die Zustimmung, falls das Arbeitsverhältnis nicht ruht. Das ist aber hier der Fall.
Achtung: Das Einkommen wird aufs Elterngeld angerechnet.
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