Interne Versetzung nach Elternzeit
Hallo zusammen, ich bitte um Rat. Nach meiner Elternzeit wurde mir meine Stelle im Immobilienbereich nicht freigehalten und ich wurde in den Service versetzt (gleiches Gehalt jedoch weniger Verantwortung). Nun habe ich meinen AG gebeten, mich auf eine geeigneter Stelle zu versetzen die auch ausgeschrieben ist. Er verneint es, da ich nur in Teilzeit komme bzw. bietet mir an nur nachmittags zu kommen (die Stelle ist jedoch auf Voll- und Teilzeit ausgeschrieben). Kann ich hier etwas mit dem Betriebsrat erreichen? Danke für die Antworten. VG
Community-Antworten (5)
29.10.2024 um 18:39 Uhr
Dem Arbeitgeber steht es frei mit wem er Stellen besetzt. Die Möglichkeiten des Betriebsrats darauf Einfluss zu nehmen sind bescheiden. Du solltest mit dem Betriebsrat reden. Hast du vor der Elternzeit Vollzeit gearbeitet. Das würde deine Chance verbessern.
29.10.2024 um 18:49 Uhr
Ja das habe ich
30.10.2024 um 00:27 Uhr
Zitat : Nach meiner Elternzeit wurde mir meine Stelle im Immobilienbereich nicht freigehalten und ich wurde in den Service versetzt (gleiches Gehalt jedoch weniger Verantwortung)
Frag mal beim BR nach, ob er vom AG wegen der Versetzung gemäß §99 Betriebsverfassungsgesetz überhaupt beteiligt wurde.
30.10.2024 um 09:04 Uhr
Allerdings, es gibt ein Beschäftigungsgarantie, nicht ein Arbeitsplatzgarantie. Der AG hat sich also in der Hinsicht korrekt (wenn auch unangenehm für dich) verhalten. Ob es in diesem Fall eine VErsetzung ist bezweifle ich, aber nicht geschossen ist immer daneben, man kann den Weg mal versuchen.
30.10.2024 um 09:15 Uhr
"29.10.2024 um 17:49 Uhr von Burnitup: Ja das habe ich"-> und? Was kam raus?
Ansonsten hat der BR schon Möglichkeiten mitzubestimmen. Manchmal muss man etwas kreativ mit §99 BetrVG umgehen. Ist denn die Nachbesetzung im Immobilienbereich mit Sachgrund erfolgt? An dieser Stelle hätte der BR schon reagieren können.
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