Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich bitte euch um eure Meinung zu folgendem Sachverhalt:

Kollegin G aus der Filiale H wird schwanger und teilt dies ihrem Vorgesetzten mit. Der Filialleiter B informiert die Personalabteilung über den Umstand und bittet um eine interne Stellenausschreibung. Dies wird veranlasst und Kollegin W aus der Filiale S bewirbt sich auf die Stelle. Ihr wird mündlich zugesichert, dass Sie für die Stelle vorgesehen wird. Eine Anhörung über die Versetzung nach §99 BetrVG erfolgt bislang nicht.

Der verantwortliche Personalreferent von Frau W schreibt diese Stelle intern aus. Hierauf bewirbt sich Frau D. Der Personalreferent ist von der Kollegin D überzeugt und unterrichtet gem. § 99 über eine Versetzung von Frau D.

Frau G spielt allerdings mit dem Gedanken, ausschließlich in Mutterschutz zu gehen und keine Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Diese Entscheidung möchte sie noch nicht treffen und beruft sich auf die 7 Wochenfrist.

Wenn Frau G nicht in Elternzeit geht, hat Sie Anspruch auf die gleiche Stelle.

Frage:
Welche Auswirkung hat die Zustimmung auf die Versetzung von Frau G?
Muss der Arbeitgeber Frau G trotzdem eine Stelle in der Filiale S anbieten, auch wenn Frau G nicht in Elternzeit geht?

Vielen Dank