Versetzung nicht angetreten
Der BR hat dem Versetzungsgesuch über AN X von Stelle A auf Stelle B, welche zuvor auch ausgeschrieben war, zugestimmt. Auch Stelle A (also die mit zugestimmter Versetzung freigewordene Stelle) wurde intern ausgeschrieben, auf welche sich die Mitarbeiter G, H und I beworben haben.
Nun will X die Stelle B nicht antreten (obwohl dies zuvor sein Wunsch war und der BR diesem auch zustimmte) und auf seine Stelle A verbleiben.
Wie ist mit diesem Sachverhalt konkret umzugehen? Was gilt? Muss X sich für seine alte Stelle A nun selber auch bewerben? Muss ein neuer Versetzungsantrag gestellt werden? Oder gilt die Versetzung als nicht vollzogen?
Community-Antworten (6)
20.03.2019 um 09:02 Uhr
Nicht vollzogen. Wenn der AG da mitmacht, bleibt er auf Platz A.
20.03.2019 um 09:37 Uhr
@Krambambuli: Und wie willst Du gegenüber den anderen Stellenbewerbern die Gleichhaltung und einen ordnungsgemäßen Ablauf für den Bewerbungsprozess einer offenen Stelle darlegen? X hat mit seiner Versetzung von A nach B einen Prozess in Gang gesetzt, der ohne Zustimmung der Beteiligten nicht gestoppt werden kann. Zudem würde das die Sinnhaftigkeit eines BR-Beschlusses in Zweifel ziehen.
20.03.2019 um 09:54 Uhr
MaThoPa1973 Das Zauberwort ist: Wenn der AG da mitmacht!
Zudem würde das die Sinnhaftigkeit eines BR-Beschlusses in Zweifel ziehen. Die Zustimmung des BR bedeutet nicht, dass der AG GEZWUNGEN ist, das auch zu tun, dem zugestimmt wurde, er darf es nur OHNE Zustimmung nicht machen.
20.03.2019 um 10:01 Uhr
"der ohne Zustimmung der Beteiligten nicht gestoppt werden kann." Quelle? Es reicht wenn der AG den Prozess stoppt.
"*Zudem würde das die Sinnhaftigkeit eines BR-Beschlusses in Zweifel ziehen" Wieso?
20.03.2019 um 10:55 Uhr
Um eine Versetzung durchführen zu können, braucht der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebrates. Die Zustimmung des BR gibt ihm das Recht, die Versetzung durchzufühen, aber verpflichtet ihn natürlich nicht dazu.
Analogie: Um ein Kraftfahrzeug auf deutschen Straßen steuern zu dürfen, benötige ich eine Fahrerlaubnis. Der Besitzer einer Fahrerlaubnis ist aber nicht verpflichtet auch tatsächlich zu fahren.
20.03.2019 um 12:49 Uhr
MaThoPa1973 Das Zauberwort ist: Wenn der AG da mitmacht!
Zudem würde das die Sinnhaftigkeit eines BR-Beschlusses in Zweifel ziehen. Die Zustimmung des BR bedeutet nicht, dass der AG GEZWUNGEN ist, das auch zu tun, dem zugestimmt wurde, er darf es nur OHNE Zustimmung nicht machen.
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