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Nach Feierabend auf 400€ weiter über eine Fremdfirma - Mitbestimmung?

D
DIESEL
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe da mal eine frage, wir haben in unserem Werk eine Fremdfirma auf Werksverträge arbeiten. Unsere Betriebsleitung und der Chef der Fremdfirma wollen jetzt unseren Mitarbeiter anbieten über 400 Euro Job's die dann aber bei der Fremdfirma geführt werden noch zusätzlich in unserem Werk Arbeiten.

ist das legal? gibt es das bei Euch auch ? hat der BR da Mitbestimmung?

4.152010

Community-Antworten (10)

CJ
Calico Jack

24.10.2006 um 13:26 Uhr

Legal ist etwas ganz anderes. Ich hatte mich mal bei Einführung der 400€ Jobs damit auseinander gesetzt. Das Finanzamt sagt da auch ganz klar nein zu. Die Aussage habe ich von einem Freund der auf dem Finanzamt arbeitet.

Calico Jack

K
Kölner

24.10.2006 um 16:03 Uhr

@Calico Jack Schönen Gruss an den Freund - das stimmt nicht! Aber ich vermute auch eher, dass Du hier etwas völlig falsch verstanden hast!

@Diesel Der Kollege darf. Problematisch ist lediglich das ArbZG.

P
paula

24.10.2006 um 17:16 Uhr

ich sehe es wie kölner: warum sollte das nicht gehen. eine mitbestimmung des BR ist nicht gegeben außer bei eingliederung in den betriebsablauf...

K
Kölner

24.10.2006 um 21:31 Uhr

@Ramses II ??? Kläre mich auf. Aber bitte mit §§ oder Rechtsprechung!

CJ
Calico Jack

24.10.2006 um 22:31 Uhr

@ Paula die Eingliederung in den Betrieb steht dort doch eindeutig. Es sind die selben MA

@Kölner du scheints die Vorschriften selbst nicht zu kennen, da Du von Ramses die § einforderst. Steuerhinterziehung würde es erst treffen, wenn es bei Lohnsteuerjahresausgleich nicht mit angegeben wird. Allerdings wird hier eher da Straftatbestand des Sozialbetruges zutreffen. Bei über 40 % Sozialabgaben werden beim 400€ Job nur pauschal 25% abgeführt. Das Ziel ist hier klar, der wahre AG aändert sich nicht. Also liegt hier ganz eindeutig eine Betrugsabsicht vor!

Calico Jack

K
Kölner

25.10.2006 um 00:12 Uhr

@Ramses II Einen Sozialversicherungsbetrug sehe ich auch nicht, wenn sich am Ursprungsgehalt des AN nichts ändert. Ich kenne sogar einen TV der ein Zweitarbeitsverhältnis beim gleichen AG auf 400 € erlaubt!

CJ
Calico Jack

25.10.2006 um 10:27 Uhr

Kölner und Ramses kann mir einer nahebringen wieso über 15% nicht gezahlte Beiträge nicht in Richtung Sozialbetrug gehen?

H
Hendrik1978

25.10.2006 um 12:55 Uhr

Moin Moin! Also, bei mir in der Firma hat der Arbeitgeber Mitarbeitern sozusagen Paketpreise angeboten. Das soll heißen, man macht zum Beispiel 10 Teile fertig, und bekommt dafür eine Fixsumme an Geld. Diese Sache hat sich für die betroffenen sehr gelohnt. (ca. 3facher Stundenlohn). Die Arbeitnehmer haben dann ausgestempelt, und dann quasi in der Freizeit die Teile an deren Maschine gefertigt. Die Fixsumme kommt Brutto als Prämie auf die normale Gehaltsabrechnung drauf. Der Chef meinte, es sei dann also ein Nebenjob in der Firma wo man normal auch arbeitet. Man bräuchte keine zweite Lohnsteuerkarte oder ähnliches! Dadurch das die Kollegen abstemplen, kann man auch nicht mehr nachvollziehen, was sie in der Woche wirklich an Stunden leisten. Hat bei uns auch nichts mit auf 400€ Basis zu tun... Mich würde einmal interessieren was ihr davon haltet! MfG Hendrik

H
Hendrik1978

27.10.2006 um 09:56 Uhr

Hmmm, weiß keiner mehr Rat? MfG Hendrik1978

K
Kölner

29.10.2006 um 12:40 Uhr

@Hendrik1978 Das hört sich dann nach Arbeitszeitgesetzaushebelung an und wird i.d.Regel von der StAfA o.ä. Institutionen geahndet...

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