Neu gegründeter Betriebsrat, Anhörung zu laufenden Einstellungsprozessen
Moin, ArbG und wir haben eine unterschiedliche Rechtsauffassung.
Der Betriebsrat hat sich am 8.10. konstituiert. Am 2.10. wurde mit einem neuen MA ein Arbeitsvertrag abgeschlossen mit Beschäftigungsbeginn 1.11.
Laut https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/einstellung muss die Anhörung vor Abschluss des Vertrages erfolgen, was nicht möglich war.
Meiner Auffassung nach muss dennoch eine Anhörung erfolgen. Aber liege ich richtig?
Grüße, Uwe
Community-Antworten (7)
23.10.2024 um 16:00 Uhr
Denke du liegst falsch. Die Anhörung muss vor Abschluss ders Vertrags erfolgen. ja das stimmt. Wenn es vor Abschluss keinen BR gab so kann es hier keine Anhörung geben.
Zudem sind bei einem neu gegründeten BR wichtigere Themen wichtiger. Da ja die Ablehnungsgründe in (§ müsst ich jetzt schauen) abschließend!!! stehen und meist nicht zutreffen ist das wahrscheinlich auch egal. (Selbst wenn die Nase nicht passt oder der neue MA verdient viel zu viel (bringt die anderen auf den Level!)).
23.10.2024 um 17:40 Uhr
Danke! Wahrscheinlich würden wir nicht ablehnen, es geht eher darum, der Aussage der Geschäftsführung nicht einfach nachzugeben. Aber wenn wir falschliegen, dann ist das eben so. Im 99 steht "vor der Einstellung" - es gilt also, den Zeitpunkt der Einstellung festzulegen. Im Fitting habe ich bisher dazu gefunden, dass "nach wohl überwiegender Ansicht" sowohl die Begründung des ArbV als auch der Beginn der Tätigkeit als Einstellung verstanden werden kann (29 Auflage, 99 RN 30). Bin ich eingestellt, obwohl beim Arbeitsverhältnis noch gar nicht begonnen hat? Grüße, Uwe
23.10.2024 um 18:03 Uhr
"Die Anhörung muss vor Abschluss ders Vertrags erfolgen. ja das stimmt."
Nö. Sie muss vor der Eingliederung des AN in den Betrieb erfolgen. Verträge kann der AG mitbestimmungsfrei schließen.
23.10.2024 um 18:09 Uhr
Hmm, der Fitting ist in der erwähnten RN anderer Meinung.
24.10.2024 um 02:41 Uhr
du solltest dir mal einen aktuellen Fitting zulegen. Das BAG vertritt die Ansicht das die eingliederung in den Betrieb gemeint ist
24.10.2024 um 09:28 Uhr
Da ihr erst neu gegründet seid und auch der Arbeitgeber erst lernen muss, einen BR zu haben, würde ich den Arbeitgeber freundlich darauf hinweisen, dass ab sofort alle personellen Einzelmaßnahmen erst vom BR angehört werden müssen.
Man sollte nicht vom ersten Tag an in den Kampfmodus gehen, sondern es erst mit einer vertrauensvollen Zusammenarbeit auf Augenhöhe probieren. Wenn der AG sich querstellt, werdet ihr noch genug Gelegenheiten haben zu kämpfen.
24.10.2024 um 10:42 Uhr
Ihr solltet euch dringend schulen lassen.
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