Meine Lieben,

wir sind ein neu gegründeter Betriebsrat und haben heute die erste Anhörung zu einer Kündigung bekommen. Wir wollen der Kündigung widersprechen, leider hat der Kollege die 6-monatige Wartefrist noch nicht überschritten, sodass ein gerichtliches Vorgehen nicht besonders erfolgreich schient. Die Anhörung scheint auf den ersten Blick auch vollständig zu sein.

Wir gehen zurzeit davon aus, dass der Kollege noch nichts von der Kündigungsabsicht des Arbeitgebers weiß. Dies würde bedeuten, dass wir - wen wir den Arbeitnehmer anhören - auch erstmalig ihm von seiner geplanten Kündigung in Kenntnis setzen. Schön ist was anderes. Wie würdet Ihr vorgehen? Würdet Ihr die Anhörung des Kollegen beim Arbeitgeber ankündigen, sodass er vorher die Kündigungsabsicht dem Arbeitnehmer mitteilen könnt?

Über einige Erfahrungen wäre ich sehr dankbar!