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Anhörung Arbeitnehmer Kündigung

M
Maxine
Apr 2019 bearbeitet

Meine Lieben,

wir sind ein neu gegründeter Betriebsrat und haben heute die erste Anhörung zu einer Kündigung bekommen. Wir wollen der Kündigung widersprechen, leider hat der Kollege die 6-monatige Wartefrist noch nicht überschritten, sodass ein gerichtliches Vorgehen nicht besonders erfolgreich schient. Die Anhörung scheint auf den ersten Blick auch vollständig zu sein.

Wir gehen zurzeit davon aus, dass der Kollege noch nichts von der Kündigungsabsicht des Arbeitgebers weiß. Dies würde bedeuten, dass wir - wen wir den Arbeitnehmer anhören - auch erstmalig ihm von seiner geplanten Kündigung in Kenntnis setzen. Schön ist was anderes. Wie würdet Ihr vorgehen? Würdet Ihr die Anhörung des Kollegen beim Arbeitgeber ankündigen, sodass er vorher die Kündigungsabsicht dem Arbeitnehmer mitteilen könnt?

Über einige Erfahrungen wäre ich sehr dankbar!

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Community-Antworten (3)

P
Pjöööng

03.04.2019 um 14:00 Uhr

Das BR-Amt ist nicht nur Ponyhof. Hin und wieder ist es auch hässlich und gemein.

Beim Arbeitgeber ankündigen? Wozu? Der Arbeitgeber sollte wissen welche Aufgaben Ihr habt und so kommt er vielleicht noch auf die Idee, Ihr würdet ihn um Erlaubnis bitten.

B
Betriebsratsbär

03.04.2019 um 14:21 Uhr

Der Arbeitgeber hat dem BR erklärt, dass er einem Mitarbeiter kündigen möchten.

Natürlich sollte jetzt der BR auch einmal mit dem Mitarbeiter hierrüber reden. Ist nicht immer schön - aber notwendig.

Danach und wenn dem BR alle Informationen zur Kündigung vorliegen, muss er seine Stellungnahme zur beabsichtigen Kündigung dem Arbeitgeber mitteilen. (oder auch nicht und einfach die Frist verstreichen lassen)

Es ist leider in Irrglaube, das der BR hier ein Mitspracherecht hat, ob der AG kündigt oder nicht. Ein AG kann sehrwohl auch die Kündigung ausprechen, wenn der BR widerspricht.

Ob die Kündigung dann letztendlich durchgeht, entscheidet dann die Arbeitsgerichtbarkeit.

Wenn allerdings wie Du sagt, der betroffene Mitarbeiter noch gar kein Anrecht auf einen Kündigungschutz hat, wird es auch vor dem Arbeitgericht schwer.

A
AlterMann

03.04.2019 um 22:30 Uhr

Auch wenn so ein Gespräch nicht schön ist - wenigstens bekommt der Kollege dadurch die Chance, sich ein paar Tage früher auf dem Arbeitsmarkt umzusehen. Wir hören Kollegen auch in der Probezeit an. Und in einem Fall haben wir dabei sogar Gründe gefunden, die den AG überzeugt haben die Kündigung nicht auszusprechen. (Kollegen hatten sich beschwert, dass er nichts heben wollte bzw. den Arbeitsplatz extrem unaufgeräumt verlassen hatte - sie hatten aber "vergessen" zu erwähnen, dass der Kollege sich den Arm gebrochen hatte und trotzdem bis zur Ablösung geblieben war.)

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