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Betriebsarzt

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Tom22
Okt 2024 bearbeitet

Hallo , was bekommt der Arbeitgeber für Informationen vom Betriebsarzt? Erfährt er das ich blind bin oder taub ? Das ich Zucker habe und an Depressionen leide? Wo kann man das am besten nachlesen? Ich habe eine Tauglichkeit gemacht nach FeV , der Arbeitgeber möchte aber das ich eine sogenannte G25 Untersuchung auf dem Tisch lege. Darf er diese verlangen?

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Community-Antworten (4)

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jutti1965

15.10.2024 um 09:42 Uhr

Der AG bekommt keine Infos vom Doc, es sei denn du entbindest ihn der Schweigepflicht! Eine G25 Untersuchung brauchst du für gewisse Tätigkeiten, das dient der Sicherheit für dich, deine Kollegen und dem AG. Aber auch da wird nur stehen ob du tauglich bist oder nicht. Ein blinder oder tauber Staplerfahrer z.B. wäre eine Gefährdung für alle. https://www.haufe.de/arbeitsschutz/recht-politik/aerztliche-schweigepflicht-das-gilt-auch-fuer-betriebsaerzte_92_303954.html

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XYZ68

15.10.2024 um 17:47 Uhr

Vom Prinzip bekommt der Arbeitgeber vom Betriebsarzt eine von 3 Aussagen: tauglich tauglich unter folgenden Einschränkungen nicht tauglich

Einschränkungen könnten zum Beispiel sein: keine Nachtschicht, keine Wechselschicht darf nur x Kilo heben muss bei der Arbeit auch mal sitzen / Stehen können

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RudiRadeberger

15.10.2024 um 19:39 Uhr

"Diese Vorsorge ist eine Eignungsuntersuchung und dient der Arbeitssicherheit und dem Arbeitsschutz im Betrieb. Die verpflichtende Durchführung hängt vom Arbeitgeber ab. Sie beinhaltet keine medizinischen Daten und ist getrennt von der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu betrachten. Die Bescheinigung über die erfolgreich durchgeführte Vorsorge wird an den Arbeitnehmer übergeben, der wiederum entscheidet, ob das Ergebnis an den Arbeitgeber weitergeleitet wird. Neben den persönlichen Daten enthält die Bescheinigung einen arbeitsmedizinischen Hinweis, der festhält, ob eine Eignung des Beschäftigten für die Ausübung von Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten vorliegt. Mit der Vorsorge soll geklärt werden, ob vom Beschäftigten eine Gefahr für andere Beschäftigte und die Sachmittel des Unternehmens ausgehen kann."

https://www.betriebsarztservice.de/g25-untersuchung/

Du entscheidest also selbst. Enthält nur tauglich/nicht tauglich. Bei Nichtdurchführung oder Nichtübermittlung des Ergebnisses kann der AG nicht feststellen, ob du unter anderem eine Gefahr für dich, andere oder Maschinen darstellst. Das disqualifiziert dich dann eventuell für gewisse Tätigkeiten.

Ohne G25 fährt bei uns niemand Stapler. Das wäre dem AG viel zu heiß.

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rtjum

17.10.2024 um 10:23 Uhr

was der AG darf und nicht findet man in der DGUV-Information 250-010 ziemlich gut beschrieben.

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