Hallo,
ein Mitarbeiter erhielt unlängst eine vom AG organisierte Einladung zum Betriebsarzt. Anlass ist die Einführung eines Mehrschichtsystem (mit Billigung des BR) und ein Attest des Facharztes, dass der Betreffende so schwer chronisch Krank ist, dass er keine unregelmäßige Arbeitszeit leisten kann, ohne die Gesundheit weiter zu schädigen (60 Prozent Schwerbehinderung)... Was kann, was soll der Betriebsarzt. Der Mitarbeiter wendet sich nun total verursichert an den BR. Das der AG an diesem Gespräch nicht teilnehmen muss oder darf und der Arzt seine Schweigepflicht hat, darauf haben wir schon hingewiesen.
Das Integrationsamt will der betreffende Mitarbeiter auch aufsuchen, obwohl beim letzten Besuch öfter der Satz gefallen ist, "wir können bzw. dürfen leider keine Rechtsauskunft leisten".
Was kann der BR dem Mitarbeiter raten, außer dem Hinweis auf das Urteil vom 3.12.2002 BAG sowie § 81 SGB IX. Was soll und will der Betriebsarzt, wenn ein Attest eines Facharztes vorliegt ? Was will der AG, wenn der Mitarbeiter die arbeitsvertraglichen Pflichten (40 Stunden in der Woche) in einer feststehenden Arbeitszeit erfüllen kann und möchte.
Für Hinweise wäre ich dankbar!
Freundliche Grüße Myriam