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Muss der BR für seine Sitzung eine Kalkulation beim AG einreichen?

U
Ulf24
Okt 2024 bearbeitet

Halli Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind eine über ganz Deutschland verteilte Firma mit kleinen Filialen in vielen Städten. Wir haben Betriebe, in denen sich mehrere Filialen zusammengeschlossen haben, die auch eigene Betriebsräte haben. Die einzelnen BR-Mitglieder müssen sich somit immer irgendwo treffen. Daher sind unsere Sitzungen immer mit Fahrkosten, Übernachtungen und Kosten für Tagungsräume verbunden. Seit kurzem verlangt der Arbeitgeber für die BR-Sitzungen vorab eine Kostenkalkulation. Müssen wir dem Verlangen nachkommen? Ich danke Euch im Voraus für die Unterstützung! Beste Grüße Ulf

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Community-Antworten (7)

R
RudiRadeberger

14.10.2024 um 13:54 Uhr

Ich verlange auch, dass Dynamo Dresden Champions League spielen sollte. Klappt bloß nie.

Mit anderen Worten: es gibt keine Rechtsgrundlage, auf der sich ein BR budgetieren lassen muss.

M
Muschelschubser

14.10.2024 um 13:54 Uhr

Bitten kann er um vieles.

Dieser Bitte nachzukommen, ist m.E. nicht notwendig und ergibt auch überhaupt keinen Sinn.

Wie soll das auch gehen? Man kann kann bestenfalls einen Sitzungsplan mit Zeit und Ort und den voraussichtlichen Fahrtkosten zur Verfügung stellen, und - falls bekannt- beabsichtigte Seminarbesuche benennen. Das wäre aber schon sehr nett vom BR.

Alles weitere kann man schlecht planen:

  • Anschaffung von Fachliteratur
  • anlassbezogene Seminare
  • Konsultierung eines Sachverständigen oder einer Rechtsberatung
  • Austausch von IT-Komponenten oder anderer Arbeitsmittel
  • ...

Wenn die Aufstellung einer solchen Kalkulation gleichzeitig bedeutet, dass der AG eine Budgetierung vornehmen will und zusätzliche Ausgaben verweigert, dann wäre das mit §40 BetrVG ohnehin nicht vereinbar.

Der AG hat sämtliche erforderliche Kosten zu tragen, verbunden mit einer unbittelbaren Erfüllungspflicht.

P
Pickel

14.10.2024 um 14:23 Uhr

RudiRadeberger budgetieren und kalkulieren sind 2 völlig unterschiedliche Paar Schuhe.

NB
nicht brauchen

14.10.2024 um 14:56 Uhr

Wenn er seine Bitte mit einer Rechtsgrundlage belegen kann, dann ja... Wenn nicht ihm mitteilen, dass es bestimmt viele Leute in der Firma gibt die das viel besser könnnen und der BR dafür nicht zuständig ist.

U
Ulf24

14.10.2024 um 15:07 Uhr

Vielen herzlichen Dank für die interessanten Hinweise und Anregungen. Es ist tatsächlich ein wenig kompliziert und ich habe dazu nichts in der Kristallgoogle gefunden. Wir werden institutionell gefördert und müssen dadurch natürlich Transparenz an den Tag legen. Unser AG verlangt kein "Jahresbudget" von uns und wir haben grundsätzlich ein ganz gutes Verhältnis, aber mEn geht das ein wenig über das Ziel hinaus. Leider habe ich dazu auch aus den letzten Seminaren keine abschließende Antwort bekommen. Wir werden nochmals in den engen Dialog mit dem AG gehen, warum er das auf einmal haben möchte. Danke für Eure Unterstützung, denn ich gehe ungern ohne Munition zum Duell. Beste Grüße Ulf

G
GabrielBischoff

14.10.2024 um 15:15 Uhr

Einfach mal nachfragen wofür er das braucht. Wenn es einen sinnigen Grund gibt, kann man ja mal drüber nachdenken.

Andererseits hat er ja die Rechnungen von den letzten Malen und müsste ein gutes Bild davon haben, was auch ihn zukommt.

OH
Olav HB

14.10.2024 um 15:26 Uhr

Mein AG hat uns im letzten Jahr auch um eine Plaung gebeten. Hintergrund für diese Bitte war (und ist), dass wir auch eine institutionelle Förderung bekommen und aus dem Grund für das folge Jahr entsprechende Anträge gestellt werden müssen. Obwohl es keine Verpflichtung dazu gibt, haben wir im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit und im Kenntnis der Anforderungen an gestellte Anträge, eine grobe Planung gemacht. Diese haben wir dann, unter Hinweis darauf, dass dies bloß eine Planung ist und keine rechtswirksame Beschlüsse vorliegen, eine Summe genannt. Abschließend noch einmal nachdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Planung kein Einfluß auf unsee Beschlüsse haben wird. Dann kam die Innenrevision des Geldesels und bemängelte u.a. Zahlungen die aus einem Vergleich stammten. Darauf habe ich in eine Stellungnahme darauf hingewiesen, dass gem. §40 BetrVG der Ag die Kosten zu tragen hat und dass, sollte die Erforderlichkeit in Frage gestellt werden, wir das gerne vor dem Arbeitsgericht klären können. Die Innenrevision gab dann nach, denn die damit verbundene Kosten überstiegen bei Weitem dem Ersparnis.

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