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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Es wurden neue Arbeitsabläufe festgelegt und der BR nicht im einzelnen darüber informiert - was tun?

I
Ines
Feb 2019 bearbeitet

Hallo, ich bin seit kurzem BRV und noch unerfahren. Gestern wurde in einer Mitarbeiterversammlung unseren Mitarbeiter neue Arbeitsabläufe bekannt gegeben .Wir arbeiten in einer Dienstleistung im Krankenhaus. Es wurde eine neue kalkulation auf gestellt ,die nicht zuschaffen ist. Es wurde vorher nicht mit Dem Br daüber gesprochen -ausmaße für die Arbeitnehmer hat. Ich weis als BRV §90 das wir Mitsprache recht hätten. Was kann ich jetzt dagegen tun. Anlaufen soll es ab Montag.Es wurden die Std runter geschraubt und es kommt die dreifache Arbeit auf die Mitarbeiter zu ,die nicht zuschaffen ist. Vielleicht ist im Forum ein BRV oder BR.mitglied der aus der gleichen Branche kommt und mit mir Kontakt aufnehmen könnte.Liege ich überhaupt richtig das der Gf mit uns reden hätte müssen und können wir als BR unser Mitbestimmungsrecht §87 ,Beratungsrecht§90 einfordern.?

16.21801

Community-Antworten (1)

P
Petrus

16.06.2008 um 15:22 Uhr

Ich bin zwar nicht aus der Branche, aber eine Klage / einstweiligeVerfügung nach §23(3) BetrVG sollte drin sein. Außerdem zieht § 121 (ein Hinweis darauf sollte denArbGEb "gesprächiger" machen). Wenn die neuen Arbeitsabläufe Auswirkungen auf die Dienstplangestaltung haben, seit ihr nach § 87 im Boot... Der Varianten sind viele - was will die Belegschaft samt BR?

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