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Stelle wird in anderem Land besetzt

E
Elefant100
Okt 2024 bearbeitet

Hallo, in einer Abteilung hat ein Mitarbeiter gekündigt. Die Stelle sollte neu besetzt werden. Jetzt hat der Arbeitgeber ohne den BR zu informieren die Stelle bei einer Schwestergesellschaft im Ausland ausgeschrieben, die Person soll aber ausschließlich für uns in Deutschland tätig sein. Hätten wir über den Stellenabbau in Deutschland nicht zumindest informiert werden müssen? Danke für Eure Hilfe

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Community-Antworten (2)

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jutti1965

14.10.2024 um 11:34 Uhr

Ist es denn ein Stellenabbau?? Ich bezweifle das denn der neue MA arbeitet quasi im Home Office und ihr hättet da unterrichtet werden müssen. Der AG hat klar das MB des BR verletzt. Wenn der Arbeitgeber ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats verletzt, kann der Betriebsrat sich dagegen mit gerichtlicher Hilfe wehren und dazu ein Verfahren beim Arbeitsgericht einleiten.

Der Betriebsrat kann verlangen, dass der Arbeitgeber die Verletzung des Mitbestimmungsrechts in Zukunft unterlässt. Ihm steht ein gerichtlich durchsetzbarer Unterlassungsanspruch zu. Hat der Betriebsrat diesen Unterlassungsanspruch mit Erfolg beim Arbeitsgericht geltend gemacht, kann er den Arbeitgeber durch die gerichtliche Androhung eines Ordnungsgelds dazu zwingen, sein Mitbestimmungsrecht in Zukunft zu beachten. Wenn der Arbeitgeber ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats verletzt hat und diese Verletzung andauert, kann der Betriebsrat außerdem verlangen, dass der Arbeitgeber seine Maßnahme rückgängig macht. Er hat einen Beseitigungsanspruch gegen den Arbeitgeber.

G
GabrielBischoff

14.10.2024 um 15:24 Uhr

Ich stelle mir gerade die Frage, ob die andere Person nicht eher in euren Betrieb eingebunden ist (Matrixorganisation). Das solltet ihr prüfen.

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