Mitbestimmung bei der Beschäftigung von Konzernangestellten (Projektbezogen/Abteilungsbezogen)
Hallo,
wir sind ein internationaler Konzern und im Rahmen eines länderübergreifenden Projekts steht fest, dass wir für die Abwicklung nicht genügend Mitarbeiter haben. Also ist die Projektleitung auf die Idee gekommen aus einem anderen Land Mitarbeiter zu dem Projekt hinzu zu ziehen. Diese Mitarbeiter sind bei unserem Mutterkonzern beschäftigt, werden aber zunächst mindestens ein viertel Jahr bei uns tätig sein. Das Projekt könnte sich über ein paar Jahre hinziehen. Haben wir hier Mitbestimmungsrechte? Rechtlich sind sie beim Mutterkonzern (oder in einem anderen Land beschäftigt) Organisatorisch gehören die ersten zur Projektleitung, die in einem dritten Land ansässig ist. Es ist allerdings auch angedacht Kollegen von uns bei diesem Projekt zu beschäftigen und für die ursprünglichen Tätigkeiten ebenfalls Mitarbeiter aus dem Konzern hinzu zu ziehen. Diese würden dann organisatorisch bei uns zugeordnet sein.
Gruß meike
Community-Antworten (1)
13.01.2010 um 11:28 Uhr
meike, würde davon ausgehen, dass ihr nach demm 99er BertVG zu beteiligen seid. Dann wäre zu prüfen, ob es sich um eine konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG handelt.
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