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Kündigungsschutzklage - wie bereitet man sich vor?

E
emstein
Okt 2024 bearbeitet

Hallo Alle, wenn es zur Kündigungsschutzklage kommt, wie muss ich mich verhalten? Welche Beweise muss ich vorlegen, damit der Arbeitgeber den Prozess verliert? Auf eine Antwort würde ich mich freuen. Es würde ungemein helfen. Mit freundlichen Grüßen emstein

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Community-Antworten (11)

S
Saft

11.10.2024 um 18:57 Uhr

Im diesem Fall hilft der Anwalt. Termin machen und beraten lassen .

C
Catweazle

11.10.2024 um 19:08 Uhr

Nach ein bis zwei Wochen gibt es in der Regel einen Gütetermin. Die Beweislast liegt allein beim Arbeitgeber. Du machst nichts. Ein Anwalt würde auch nichts machen. Der Richter wird einen Vergleichsvorschlag machen. Ob dir die Summe gefällt oder nicht kann dir auch der beste Anwalt nicht sagen. Auf jeden Fall hast du beim Gütetermin keinen Nachteil wenn du auf den Anwalt verzichtest. Vielleicht nicht unwichtig: Der Anwalt wird wohl eher an einem Vergleich interessiert sein weil dann sein Honorar höher ist.

S
Saft

11.10.2024 um 19:27 Uhr

Oder wenn man in der Gewerkschaft ist zur Gewerkschaft gehen, da kostet der Anwalt nix.

D
Damei81

11.10.2024 um 20:31 Uhr

Die Beweislast liegt erst nach 6 Monaten beim AG, in der Wartezeit ggf. beim AN!

P
Pickel

11.10.2024 um 20:39 Uhr

Das mit der Beweislast ist insbesondere im Gütetermin völlig anders als hier dargestellt. Der Richter wird Klägerin und Kläger nacheinander zu ihrer Sicht der Dinge fragen. Eine konkrete Nachweispflicht hat dabei niemand. Und es ist auch ein völlig schlechter Rat, nicht ausreichend vorbereitet, in diesen Gütetermin zu gehen.Anschließend wird der Richter seine Einschätzung relativ deutlich formulieren und einen Lösungsvorschlag unterbreiten.

C
Catweazle

11.10.2024 um 23:18 Uhr

@Pickel, Ein Gütetermin dauert kaum mehr als 15 Minuten. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden (BAG, Urt. v. 27.09.2022 – 2 AZR 508/21 Im Kündigungsschutzprozess obliegt dem Arbeitgeber die volle Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Kündigungsgrundes.

M
Moreno

11.10.2024 um 23:49 Uhr

Aber ich gebe Pickel Recht unvorbereitet in einen Gütetermin zu gehen ist dumm!

S
Saft

12.10.2024 um 08:03 Uhr

Gütetermine dauern oft auch länger.

Ich habe noch nie erlebt, dass ein Arbeitnehmer keinen Anwalt bei Gericht /Güteverhandlung dabei hatte.

In den meisten Fällen kommt es zum Vergleich.

Ich würde mich nicht ohne Anwalt dort hinbegeben. Der AG hat immer seinen Anwalt dabei.

E
emstein

14.10.2024 um 11:05 Uhr

Guten Morgen, vielen Dank für die Darlegung und Einschätzung. Ich nehme mit, dass auf alle Fälle ein Anwalt dabei sein muss zur Unterstützung. Und ich habe rausgelesen, dass ich keine Dokumente im Vorfeld mir erarbeiten muss, da die Beweislast beim Arbeitgeber liegt, richtig? Ich kann doch die Beweisführung des Arbeitgebers durch meine Argumentation versuchen zu entkräften, oder? Kann ich verlangen, dass der Arbeitgeber die wirtschaftliche Situation erklären muss? Kann ich als Stellungnahme abgeben, dass ich weiterhin in der Firma arbeiten möchte? Ich möchte um den Erhalt des Arbeitsplatzes kämpfen, evt neue andere Aufgaben übernehmen. Aber ich möchte mich nicht auf einen Aufhebungsvertrag oder Vergleich einlassen. In unserer Abteilung wurde ein neuer vor einem Jahr eingestellt und auf der anderen Seite will er einen älteren Mitarbeiter (mich oder den anderen Kollegen) entlassen. Die Stellen und Aufgaben sind unterschiedlich, aber in der IT durchaus vergleichbar, da wir alle den gleichen Background haben. Und ja, ich bin in der Gewerkschaft und hoffe, dass die IG Metall mir einen Anwalt zur Seite stellt, falls es soweit kommt. Mit freundlichen Grüßen emstein

J
jutti1965

14.10.2024 um 11:47 Uhr

Ich wünsche dir viel Glück, vielleicht meldest du dich nochmal und berichtest uns vom Ausgang.

X
XYZ68

14.10.2024 um 13:51 Uhr

Argumente sammeln ist auf jedem Fall hilfreich. Habt ihr einen BR? Dann frage dort nach, ob sie eine Anhörung zur Kündigung bekommen haben.

Der Richter fragt in der Güteverhandlung nach den Gründen der Kündigung. Wenn du nicht sehr häufig krank warst oder bereits Abmahnungen bekommen hast und das Fehlverhalten trotz Abmahnung wiederholt hast, steht meist die Sozialauswahl in der Prüfung.

Schau dir durchaus mal solche Termine an, die Verhandlungen sind ja öffentlich.

Denk daran, wenn du die Kündigung bekommen hast, beginnen die Fristen zu laufen, du hast nur 3 Wochen Zeit, Klage einzureichen. Da hilft aber ggf. auch die Rechtberatungsstelle am jeweiligem Arbeitsgericht.

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