W.A.F. LogoSeminare

Überstunden aus Betriebsratsarbeit

T
Tom22
Okt 2024 bearbeitet

Hallo wie ist es bei euch? Ich war letzte Woche bei einer Gesamtbetriebsrats Sitzung. Bin anschließend mit dem Zug nach Hause gefahren. Leider habe ich viele Verspätungen gehabt und habe an dem Tag 12. und 45 Minuten gearbeitet. Frage wieviel Stunden werden mir berechnet? Wie ist es geregelt bei euch, wenn Überstunden durch Reisezeit berechnet

31504

Community-Antworten (4)

S
Saft

05.10.2024 um 20:54 Uhr

Hallo,

Bei uns werden nur 7,5 Std. vergütet. (Laut GBV)

Es spielt keine Rolle , ob der Zug verspätet ist oder ob man im Stau steht.

Ist bei uns aber ein Thema, dass viele Jahre diskutiert wird im GBR.

Am Tag der Anreise wird sogar weniger vergütet , kommt auf die Entfernung an. Man soll auch vorher noch arbeiten gehen wenn möglich.

OH
Olav HB

06.10.2024 um 22:01 Uhr

Es gibt hierzu ein Urteil vom BAG. Reisezeit ist insgesamt zu vergüten, zählt aber nicht im Sinne des ArbZG. Somit sind für diesen Tag 12,75 Stunden zu vergüten. M.E. ist es mehr als fraglich ob in eine BV eine abweichende Regelung zum Nachteil des Arbeitnehmenden getroffen werden kann. Ich vertrete da die Auffassung, dass dies nicht zulässig ist. Regelungen stehen als letzte in der Rangfolge der zu befolgende Vorschriften (BV, Tariv, Gesetz) und knnen somit nie BEschäftigten schlechter stellen als in übergeordnete Vorgaben festgelegt ist.

P
Pickel

07.10.2024 um 11:55 Uhr

Olav HB. Für BR-Tätigkeiten gibt es abweichende gesetzliche Regelungen. Man sollte nicht vergessen, dass BR-Arbeit im Kern ein Ehrenamt ist das nicht vergütet (sondern für das freigestellt) wird.

Ihre Antwort