W.A.F. LogoSeminare

Abstimmung Betriebsrat vs Mitarbeitervertretung

A
Anja07
Okt 2024 bearbeitet

Hallo zusammen, wir sind dabei einen Betriebsrat zu gründen, es gab bisher in dem Unternehmen weder Betriebsrat noch Gewerkschaft. Wir haben mittlerweile einen Wahlvorstand gewählt. Kurz davor hat der AG durch eine Mitarbeiterin einen Vorschlag zu einer Mitarbeitervertretung in der Firma vorstellen lassen. Einige Mitarbeiter wollten mit schrägen Vorwürfen die Rechtmäßigkeit der Wahl zum Wahlvorstand anzweifeln, was aber im Sande versiegte. Nun hat ein naher Mitarbeiter der GF eine anonyme online Abstimmung zwischen Betriebsrat, Mitarbeitervertretung und persönlichem Austausch allen Mitarbeitern zugesendet. In der Abstimmungsmail werden angebliche Pros und Kontras aufgezählt, von denen etliche fraglich sind und auch deutlich mehr Kontras beim BR als bei der Mitarbeitervertretung. Wie kann diese Abstimmung eingeordnet werden? Sollte der Wahlvorstand sich dazu positionieren? Und könnte dies als Beeinflussung der Mitarbeiter durch die GF/AG gesehen werden? Danke für eine Einordnung.

31503

Community-Antworten (3)

C
Challenger

03.10.2024 um 14:22 Uhr

Eine Mitarbeitervertretung ist Quark. Denn eine MV hat keinerlei durchsetzbare, insbesondere erzwingbaren Mitbestimmungsrechte, etwa nach §78 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) wie die eines Betriebsrates.

Zitat : Wie kann diese Abstimmung eingeordnet werden? Genau so ein Quark. Daher völlig unerheblich

Zitat : Sollte der Wahlvorstand sich dazu positionieren? NEIN. Der Wahlvorstand ist autonom. Ich empfehle dem WV, die Gewerkschaft mit ins Boot zu nehmen.

Zitat : Und könnte dies als Beeinflussung der Mitarbeiter durch die GF/AG gesehen werden? Durchaus. Es ist zumindest der Versuch einer Beeinflussung. Aber mit einer Gewerkschaft im Rücken, könnt Ihr dem Arbeitgeber klare Grenzen aufzeigen.

R
rtjum

04.10.2024 um 10:09 Uhr

wenn alle Mitarbeiter in diesem Verteiler mit Pro und Contra sind, kann ja auch jemand die Argumente klarstellen, das sollte helfen. Wenn ihr rechtmäßig einen Wahlvorstand gewählt habt, dann setzt die Wahl einfach fort, denn dann hat ja eine Mehrheit der anwesenden Mitarbeiter für die Wahl eines BR gestimmt. Holt euch aber auf jeden Fall Hilfe und der WV sollte schnellstens eine Schulung besuchen. Die werden von vielen Schulungsanbietern in solchen Fällen auch sehr kurzfristig als Inhouse ggfls. sogar online angeboten.

NB
nicht brauchen

07.10.2024 um 11:16 Uhr

Pro Für so eine Mitarbeitervertretung ist natürlich, dass die mehr bitten und betteln kann. Was gibt es da zu rütteln. Ein BR ist vom Gesetz her eigentlich für jeden Betrieb vorgesehen.

Ihre Antwort