Beeinflussung einer Abstimmung im GBR
Hallo, meine Frage lautet wie folgt: kann ein noch nicht konstituierter GBR zur Konstituierenden Sitzung auf die TO einen Punkt aufnehmen, der zur Abstimmung steht, und den im Vorfeld in der TO so festhalten, daß bei Abstimmung nicht die reine Stimmzahl der anwesenden zählt, sondern die Stimmenzahl, die hinter den einzelnen Mitgliedern am Standort in Form der Belegschaftszahlen vorhanden ist? Wenn ja, dann is das doch in meinen Augen eine Beeinflussung der Abstimmung, wenn die Mehrheit kleine Standorte hinter sich hat, gegenüber den großen Standorten mit hoher Belegschaftszahlen. Und können die Mitglieder des GBR eine solche Abstimmung verweigern? Danke im voraus für eure Antworten. JuleS
Community-Antworten (1)
22.03.2010 um 14:54 Uhr
Moin, das ist nun mal so! §47 Abs.4 BetrVG Jedes Mitglied des Gesamtbetriebsrats hat so viele Stimmen, wie in dem Betrieb, in dem es gewählt wurde, wahlberechtigte Arbeitnehmer in der Wählerliste eingetragen sind. Entsendet der Betriebsrat mehrere Mitglieder, so stehen ihnen die Stimmen nach Satz 1 anteilig zu.
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