BR stimmt zu der wiedereinstellung auf eine neue Position nach Mutterschutz
Hallo liebe Kollegen.
wir haben eine Frage bitte:
- Kollegin kommt vom Mutterschutz zurück
- GL will sie auf eine unpassende Position bringen
- Die Kollegin will es nicht, aber bekommt ihre alte Position nicht mehr
Frage:
- wenn der BR nicht zustimmt, was passiert kurzfristig mit der Kollegin ? wird sie gekündigt oder können wir als BR fordern, dass sie erst weiter beschäftigt wird aber auf einer Position, die für sie relevant ist.
danke sehr
Community-Antworten (2)
02.10.2024 um 15:29 Uhr
man hat Anrecht auf eine Stelle ... stellt sich die Frage, was genau an der Stelle "unpassend" bedeuten soll.
02.10.2024 um 15:48 Uhr
Genau. Man hat ein Anrecht auf eine Stelle, die aber nicht die "alte" Stelle sein muss. Man muss prüfen, inwiefern die angebotene Stelle mit dem Arbeitsvertrag in Einklang zu bringen ist. Denn es gilt zwar das Recht auf Weiterbeschäftigung, aber eben auch das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Passt der Job zur Qualifikation, und sind die Aufgaben vergleichbar, kann das Versetzen auf eine andere Stelle durchaus zulässig sein.
Eine Kündigung aufgrund der Elternzeit und einer nicht darstellbaren Weiterbeschäftigung ist nicht zulässig. Der AG ist weiterhin an den zweiseitigen Arbeitsvertrag gebunden, der während der Elternzeit lediglich geruht hat.
Der BR muss nun Ablehnungsgründe für die Versetzung nach §99 BetrVG prüfen und aufgrund dessen einen Beschluss fassen. Hier muss erfahrungsgemäß zwischen "will sie nicht" und "ist nicht zulässig" unterschieden werden. Hier wäre einerseits der Abgleich mit dem Arbeitsvertrag interessant, andererseits würde ich mal schauen ob Abs. 2 (4) evtl. zum Tragen käme.
Übrigens: Meiner Ansicht nach sind 99er Mitbestimmung und Möglichkeiten bei Kündigung Inhalte von BR I, spätestens BR II. Habt Ihr alle die Grundlagenseminare besucht? Wenn nicht, keine falsche Bescheidenheit der GL gegenüber. Sie stehen Euch unmissverständlich zu und geben Euch viel Sicherheit in Eurem Handeln!
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