Erstellt am 01.10.2024 um 07:37 Uhr von xyz68
Im Vertrag ist keinerlei Arbeitsort genannt? Auch kein Einsatzbereich? Keine erste Tätigkeitsstätte?
Es gibt einen BR? --> Der könnte prüfen, ob eine Versetzung vorliegt.
Ansonsten befürchte ich, dass der Arbeitgeber das anweisen kann und auch nicht für die Kosten aufkommen muss. Aber das sollte man mal rechtssicher prüfen lassen. Es kommt halt auf die genauen Formulierungen im Arbeitsvertrag inklusive ggf. vorhandener Zusatzvereinbarungen an.
Erstellt am 01.10.2024 um 07:40 Uhr von Enigmathika
Diese Antwort wurde von "Enigmathika" gelöscht.
Erstellt am 01.10.2024 um 09:01 Uhr von celestro
"Es gibt einen BR? --> Der könnte prüfen, ob eine Versetzung vorliegt."
Bei einem Einsatz von 2 Tagen?
Erstellt am 01.10.2024 um 09:25 Uhr von takkus
Erstellt am 01.10.2024 um 09:25 Uhr von takkus
Erstellt am 01.10.2024 um 09:37 Uhr von Olav HB
Faustregel ist ein voraussichtlichen Dauer von 1 Monat bzw. "erhebliche Änderungen der Umstände".
Das Argument Versetzung entfällt also wegen der Dauer und in eine geringfügige Verlängerung der Reisezeit und Strecke sehe ich auch keine erhebliche Veränderung der Umstände.
Somit fällt m.E. der Einsatz an einem anderen Ort in diesem Fall nicht unter der Mitbsetimmung.
Erstellt am 01.10.2024 um 09:49 Uhr von Shisouka
Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Arbeitnehmer, eine andere ihm zumutbare, seinen Fähigkeiten und Kenntnisse entsprechende gleichwertige Tätigkeit bei gleicher Vergütung auch an einem anderen Ort, unter Berücksichtigung billigem Ermessen, zu übertragen.
Das steht dort drin.
Der Kollege war jetzt letzte Woche Freitag dort und auch am Montag und sollte heute auch noch einmal hin, ist aber krank geworden.
Wegen Freitag wurde er gefragt, die anderen beiden Tage wurden bestimmt.
Einen BR gibt es nicht.
Das er das gleiche Geld bekommt ist klar, aber der Fahrweg ist ja schon weiter, fast doppelt wie normal.
Bei seinem alten Arbeitgeber wurde es bezahlt die Zeit und die Kilometer, aber da stand im Vertrag auch ein fester Ort.
Dann rate ich ihm wohl einen Anwalt zu kontaktieren, damit dieser das klären kann.
Danke für die Antworten bisher
Erstellt am 01.10.2024 um 12:14 Uhr von xyz68
Mit der Formulierung muss der Arbeitgeber nur prüfen, ob der Einsatz nach "Billigem Ermessen" zumutbar ist. Das heißt, er sollte Rücksicht auf private Umstände nehmen und abwägen, wessen Interessen höher zu bewerten ist.
Die Fahrkosten muss man dann bei der Steuererklärung gelten machen.
@ Olaf HB
Darum müsste es ein BR eben prüfen. Eine erhebliche Veränderung der Umstände könnte auch noch vieles anderes sein. Hier hinfällig, da es keinen BR gibt.
Erstellt am 01.10.2024 um 13:44 Uhr von seehas
Einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf eine Erstattung der Kosten sehe ich bei dieser Formulierung im Arbeitsvertrag sehe ich hier nicht. Das Geld für den Anwalt und den Ärger mit dem Arbeitgeber kann er sich auch sparen.
Erstellt am 01.10.2024 um 18:10 Uhr von Catweazle
@seehas, das sehe ich genauso.
Erstellt am 01.10.2024 um 19:03 Uhr von celestro
Der AN kann aber ohne weiteres "mal fragen". Und wenn es da ein "gibt nichts" als Antwort gibt, kann der AN ja wie beschreiben sich einige Cent über die Steuererklärung zurückholen.
Erstellt am 02.10.2024 um 09:17 Uhr von nicht brauchen
Wobei das Streiten bei dem geringen Gegenwert sich wahrscheinlich nicht rentiert.
Es sind 30km mehr. Bei einem Verbrauch von 10l/100km kommt man auf 3 Liter. Das mal 2€. Das sind 6€ am Tag. Sorry aber wegen sowas klage ich nicht. Und die 7 Minuten (naja mal 2) sind für mich auch nicht unbedingt die Welt.
Und wenn jetzt der Chef sagt du musst jetzt 150km zu deiner Arbeitsstätte fahren, dann wirds schon schwieriger.
Was lernen wir daraus? BR gründen aber zack zack...
Erstellt am 02.10.2024 um 20:08 Uhr von Shisouka
Danke nochmal für die Antworten, ich gebe dies weiter.
BR ist leider nicht möglich, sind in unserer Niederlassung nur 4 Leute.
Bzw weiß ich nicht wie es sich verhält wenn alle keinen Standort haben, ob es dann einen BR für alle geben kann.
Erstellt am 04.10.2024 um 08:47 Uhr von xyz68
Vielleicht mal Kontakt zur Gewerkschaft aufnehmen. Die könnten zumindest helfen, zu erkennen was möglich ist. Hier die Strukturen aufzudröseln dürfte sehr aufwendig werden.