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BR - Mitbestimmung bei Bonuszahlung für Projektabschluss?

E
Erjot
Okt 2024 bearbeitet

Hallo zusammen,

bei uns in der Firma wurde ein sämtliche Abteilungen betreffendes Projekt gestartet. Zum Start dieses Projektes wurde der Belegschaft eine Summe genannt, welche bei Abschluss des Projektes auf sämtliche Mitarbeiter ausgezahlt werden sollte. Das Projekt ist mittlerweile abgeschlossen und unsere GL hat den BR heute über die Auszahlung informiert. Statt der vorab genannten Summe soll jetzt nur die Hälfte ausgezahlt werden. Die Aussage der GL ist, dass das Projekt nicht so erfolgreich war wie gedacht und das es zu lange gedauert hat. Ich meine mich erinnern zu können, dass wir als BR ein Mitspracherecht bzgl. der Verteilung haben und das die vorab genannte Summe auch ausgezahlt werden muss. Leider kann ich mich nicht mehr erinnern an welcher Stelle ich das gehört oder gelesen habe. Wisst ihr zufällig wo etwas über Bonuszahlungen und Mitbestimmung zu finden ist?

Vielen Dank für eure Hilfe!

304014

Community-Antworten (14)

C
celestro

30.09.2024 um 16:28 Uhr

"Ich meine mich erinnern zu können, dass wir als BR ein Mitspracherecht bzgl. der Verteilung haben"

das ist korrekt!

"und das die vorab genannte Summe auch ausgezahlt werden muss."

Es wäre zu klären, ob hier eine bindende Zusage stattgefunden hat.

E
Erjot

30.09.2024 um 16:37 Uhr

Die Aussage wurde in einem Townhall getroffen in dem auch eine definierte Summe genannt wurde. Damals wurde mitgeteilt, dass diese Summen auch schon einbudgetiert sind. Würde das bereits unter bindende Aussage zutreffen? Wo genau finde ich denn den Nachweis das wir ein Mitspracherecht haben?

Vielen lieben Dank für die schnelle Hilfe :)

R
rtjum

30.09.2024 um 16:43 Uhr

"Würde das bereits unter bindende Aussage zutreffen?" wenn in dem Townhall nicht auch Einschränkungen gemacht wurden wie z.B. "wenn es länger dauert" dann ja. Evtl. gibt es sogar eine Aufzeichnung des Townhalls?

E
Erjot

30.09.2024 um 17:13 Uhr

Eine Aufzeichnung des Townhalls gibt es nur in Form einer Powerpoint Präsentation. Würde die Mitbestimmung unter § 87 Abs.1 Be­triebs­ver­fas­sungs­ge­setz (Be­trVG) fallen?

C
celestro

30.09.2024 um 17:15 Uhr

Genau!

§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG

Die Mitbestimmung bezieht sich aber auf die Verteilung. Ob und wieviel Geld der AG ausschüttet ist seine Sache.

E
Erjot

30.09.2024 um 17:26 Uhr

Genau das ist ja mein Punkt. Das er auszahlt und wie viel hat der AG ja bereits mitgeteilt. Das war aber noch unter der alten GL. Der neue GL will davon aber nichts mehr wissen und kommt mit fadenscheinigen Erklärungen um die Ecke, warum nur weniger ausgezahlt wird.

  • diverse Kosten nicht berücksichtigt (falsche Aussage!)
  • Projekt nicht zur Zufriedenheit und länger (war bei Ankündigung kein Thema und Verzögerung kam durch zwischenzeitliche Änderungen der Ziele!)
  • So viel Geld war nicht budgedtiert (laut Präsentation schon),...

In diesem Fall denke ich, dass die Belegschaft auf das versprochene Bestehen kann und ich werde diesbezüglich nochmal mit der GL in Diskussion gehen.

Ihr habt mir auf alle Fälle schon mal sehr geholfen!

C
Catweazle

30.09.2024 um 22:10 Uhr

Das ist ja das Dilemma. Der AG kann die Summe jederzeit ändern. Er kann sie auch komplett streichen wenn er sich z. B. mit dem BR über die Verteilung nicht einigen kann.

C
celestro

30.09.2024 um 22:58 Uhr

"Der AG kann die Summe jederzeit ändern."

Das stimmt so allgemein natürlich nicht. Sollte es hier eine "Zusage" über eine Summe gegeben haben, wäre der AG daran gebunden.

Aber der AG könnte natürlich bei künftigen Zahlungen sagen "ich ziehe davon erst einmal den Betrag ab, den mir der BR HIER abgeknöpft hat".

X
XYZ68

01.10.2024 um 09:24 Uhr

Das Problem dürfte hier der Nachweis der Zusage sein.

E
Erjot

01.10.2024 um 09:29 Uhr

Auch wenn die Zusage vor der kompletten Belegschaft stattgefunden hat? Es gibt auch noch ein Protokoll aus dem steering committee in welchem die exakte Summe inklusive der Budgetfreigabe zu finden ist. Meiner Meinung nach ist das schon sehr belastbar. Wir haben heute unsere BR Sitzung und da werden wir über die Möglichkeit eines Rechtsbeistandes beraten. Sobald dieser Beschluss vorliegt werde ich nochmal das Gespräch mit der GL suchen. Der Anwalt würde sicherlich auch nicht super günstig werden und das müsste noch on top bezahlt werden.

S
seehas

01.10.2024 um 15:53 Uhr

Es steht dem Arbeitgeber frei festzulegen wieviel Geld er für eine Prämienzahlung aufwenden will. Der BR ist nur bei der Verteilung der Summe mit im Boot. Solange es keine verbindlich festgelegte Summe gibt, kann der AG diese Summe auch jederzeit ändern. Verbindlich bedeutet in einem unterschriebenen Dokument (z.B. BV) festgelegt. Ob es schlau ist als AG einmal öffentlich gemachte Zusagen einzukassieren steht auf einem anderen Blatt, die Glaubwürdigkeit ist da schnell verspielt.

C
celestro

01.10.2024 um 16:23 Uhr

"Verbindlich bedeutet in einem unterschriebenen Dokument (z.B. BV) festgelegt."

Sorry, aber das ist FALSCH! Eine Zusage kann auch mündlich erfolgen.

X
XYZ68

02.10.2024 um 09:09 Uhr

@ Celestro ja, mündlich geht auch, aber weise das mal nach, zumal wenn die ursprünglichen Verhandlungspartner nicht mehr da sind oder aber sich nicht mehr erinnern (wollen).

E
Erjot

02.10.2024 um 10:03 Uhr

Wo genau steht eigentlich, dass eine Zusage über einen Bonus auch ausgezahlt werden muss? In unserem Fall sind noch Verhandlungspartner vorhanden, die sind mittlerweile nur an einem anderen Standort eingesetzt. Diesen Nachweis das es genau so zugesagt wurde werden wir also liefern können.

Vielen Dank euch allen für eure Hilfe!

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