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Rechte des Arbeitgebers

T
Tom22
Sep 2024 bearbeitet

Hallo , wir sind ein Logistik Unternehmen mit Betriebsrat. Im Unternehmen gibt es Fahrzeuge bis zu Klasse c1. Nun schickte der Arbeitgeber einen Kollegen zu Tauglichkeitsuntersuchung für Klassen höher als c1 die er gar nicht besitzt! Leider viel er durch . Frage darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer jetzt verbieten,alle anderen Fahrzeuge die er fahren dürfte , für das Unternehmen zu fahren. Gibt es Regeln oder wirkt hier das ganze Direktionsrecht

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Community-Antworten (4)

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RudiRadeberger

20.09.2024 um 13:16 Uhr

Laienhafte Gegenfrage:

Ist die Tauglichkeitsuntersuchung nicht für C, C1, CE und C1E für alle Klassen gleich? Es wird doch das einwandfreie Sehvermögen und die gute körperliche Verfassung getestet.

K
Kehler

20.09.2024 um 13:31 Uhr

Würde ich auch sagen, mir ist zumindest nicht bekannt das es da Unterschiede in der Untersuchung gibt.

D
DummerHund

20.09.2024 um 20:00 Uhr

Ich bin ja im Besitz von C, C1, CE und C1E. Und ja, wenn hier mit Tauglichkeitsprüfung die immer wieder wiederkehrende 5 Module gemeint sind, so sind diese für alle Klassen gleich und gültig Nachtrag. Hier auch noch mal zum Nachlesen. https://www.bkf-weiterbildungen.de/leistungen/weiterbildung-lkw

W
Windmann

23.09.2024 um 12:01 Uhr

Der Führerschein C1 ist auch bei der alten Klasse 3 dabei. Der muss nicht alle 5 Jahre geprüft werden, wenn er aus dem alten Führerschein kommt. Aber genaueres kann da eigendlich nur ein Fachmann geben.

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