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Kündigung zwischen zwei Fristen

L
lolium
Sep 2024 bearbeitet

Der Sachverhalt: Kündigungsfristen ld. Tarifvertrag: mehr als 1 Jahr - sechs Wochen ab fünf Jahren - drei Monate jeweils zum Quartalsende. Mitarbeiterin erreicht am 01.11. die 5 Jahr und möchte zum 31.12. kündigen.

Die Frage: Gilt dann die Frist von 3 Monaten, oder wenn sie die Kündigung vor dem 01.11. abgibt noch die 6 Wochen?

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Community-Antworten (5)

C
celestro

18.09.2024 um 19:18 Uhr

Dein Ernst? Sie muss ja entsprechend VORHER kündigen ... wenn zum 31.12. Schluss sein soll, werden die 5 Jahre niemals voll (denn sie muss ja schon im November kündigen). Also selbstredend die 6 Wochen!

*vom Administrator angepasst

K
Kehler

19.09.2024 um 09:34 Uhr

  1. Kündigung vor dem 01.11.: Wenn die Mitarbeiterin ihre Kündigung vor dem 01.11. einreicht, ist sie noch unter 5 Jahren im Unternehmen. Daher würde die kürzere Kündigungsfrist von sechs Wochen gelten.

  2. Kündigung nach dem 01.11.: Erreicht die Mitarbeiterin die 5 Jahre Betriebszugehörigkeit (also ab dem 01.11.), greift die längere Kündigungsfrist von drei Monaten. Wenn sie also nach dem 01.11. kündigt, endet das Arbeitsverhältnis erst drei Monate nach dem Kündigungsdatum.

Fazit:

Kündigt die Mitarbeiterin vor dem 01.11., gilt die kürzere Frist von sechs Wochen.
Kündigt sie nach dem 01.11., greift die längere Frist von drei Monaten.

Für ein Ende zum 31.12. muss die Kündigung also vor dem 01.11. erfolgen, sonst verlängert sich die Frist auf drei Monate.

M
Muschelschubser

19.09.2024 um 10:49 Uhr

So blöd finde ich die Frage gar nicht.

Mein erster Gedanke war zum Beispiel: Beziehe ich die Betriebszugehörigkeit auf die Einreichung der Kündigung, oder auf das Datum des geplanten Ausscheidens?

Explizit steht das nirgends ausformuliert. Lediglich das im BGB verwendete Präteritum deutet aber darauf hin, dass man per heute zurückrechnen muss.

L
lolium

19.09.2024 um 11:52 Uhr

sorry celsesto dass ich mit meinen blöden Fragen Deine Intelligenz überstrapaziere!

Trotz Deiner wertschätzenden Bemühungen es mir zu erkläre habe ich es nicht verstanden.

31.12. soll Schloss sein, d.h. 6 Woche vorher wäre Mitte November. Wenn sie mitte November ihre Kündigung abgibt ist sie aber schon mehr als fünf Jahre im Betrieb, nämlich seit dem 01.11.

C
celestro

19.09.2024 um 12:27 Uhr

Bitte entschuldige, ich hatte 01.01. gelesen.

Letztlich braucht man sich aber auch (eigentlich) keine Gedanken darum zu machen, denn sie kann ja auch heute schon zum 31.12. kündigen. Die Kündigungsfristen sind ja nur wichtig für den “letzten möglichen Zeitpunkt”.

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