Eure Meinung !! Zur Auskunftspflicht gegenüber Mitglieder der BR
Bin Mitglied des BR und bin im Betriebsausschuss tätig. Wollte vom einen Bereichsleiter eine Telefonnummer erfragen(Telefonnummer von einem Vorgesetzten ) Der Bereichsleiter gab mir keine Auskunft,( keine Telefonnummer) Nachdem ich Ihn drauf aufmerksam gemacht habe das er dazu verpflichtet sei ging er zur Produktionsleitung und zum Betriebsrat und beschwerte sich darüber das ich Ihn bedroht hätte und Ihn unter druck gesetzt habe !!!!! Nun folgt ein Gespräch mit mir, der Produktionsleitung , und dem BRV incl. Vertreter.
bitte um eure Meinung dazu wie kann ich mich verhalten ?????
Community-Antworten (5)
12.09.2024 um 17:59 Uhr
Wie kommst Du darauf, dass Du den Bereichsleiter irgendwelche Befehle geben kannst?
Vielleicht mal kleinere Brötchen backen?
12.09.2024 um 23:53 Uhr
Erfragen heißt ja man stellt eine Frage. Dies beinhaltet ja auch das man die selbige positiv oder negativ beantworten kann. Wie kommst du darauf das ein Bereichsleiter dir Auskunft geben muss? Ansprechpartner ist immer in erster Linie der AG und erster Fragesteller ist immer in erster Linie der BRV: Aus deiner Darstellung hier ist noch nicht ersichtlich wie die Bedrohung aus sah oder was der genaue Wortlaut war, deshalb kann man nicht beurteilen ob hier nicht vielleicht zu übergezogen im nach hinein gehandelt wird. Entschuldigen, abharken und erklären das du nächstes mal einen anderen Weg wählen wirst und gut iss.
13.09.2024 um 10:26 Uhr
Ich sehe das leider auch so, dass du dazu kein Recht hattest. Wenn du aber wirklich der Überzeugung warst, dass du im Recht warst, ist das aber meines Erachtens keine Bedrohung. Belehrungen über das BetrVG sind meines Erachtens durchaus statthaft, solange sie den Mitarbeiter wirklich betreffen.
Wann war denn deine letzte Schulung? Falls die schon etwas her ist, würde ich mich entschuldigen und anbieten eine Schulung zu wiederholen. So nimmst du vermutlich etwas Wind aus den Segeln. Denn je mehr man dich anschuldigt, desto mehr unterstreicht man, dass du die Schulung benötigst. Und das will der AG in aller Regel nicht.
13.09.2024 um 10:57 Uhr
als BR hast Du keine Weisungsrecht gegenüber den Beschäftigten. Aber natürlich muss der AG dir die Nummer zur Verfügung stellen, sofern es für deine Arbeit als BR erforderlich ist. Vielleich war die Bereichsleitung der falsche Ansprechpartner dafür. Aber diese Sachfrage sollte sich doch in dem Gespräch klären lassen, an wen sich der BR in solchen Fällen wenden soll. Ansonsten gilt für das Gespräch: zuhören, Rechtfertigungen vermeiden, keine "Gegenangriffe" (Du hast aber, oder Ja, aber... ) Falls du es für erforderlich hälst, auch entschuldigen.
"Vielleicht mal kleinere Brötchen backen?" würde pauschal nicht unterschreiben, aber eben nur an der richtigen Stelle.
13.09.2024 um 12:42 Uhr
vielen Dank für Eure Antworten
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