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Auskunftspflicht ja oder nein ??

G
Gerti
Nov 2021 bearbeitet

Hallo in die Runde. Langsam sieht man ja nicht mehr durch... Besteht nun eine Auskunftspflicht über den Impfstatus gegenüber dem AG oder nicht ? VG Gerti

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Community-Antworten (9)

A
Agassi0

23.11.2021 um 11:27 Uhr

Nein, eine Pflicht besteht nicht. Das heißt aber: Wenn Du dem AG Deinen Impfstatus nicht mitteilst, mußt Du einen bestätigten Test vorlegen, ansonsten darfst Du das Firmengelände nicht betreten,

K
Kjarrigan

23.11.2021 um 11:28 Uhr

Nein keine Pflicht - nur dann muss Du einen negativen Testnachweis vorlegen. Der AG kann nachfragen - wenn der AN antwortet darf der AG die Daten (Ablaufdatum des Impfnacheises auch speichern - Löschfrist 6 Monate

I
A
Agassi0

24.11.2021 um 06:56 Uhr

Der AG kann nachfragen - wenn der AN antwortet darf der AG die Daten (Ablaufdatum des Impfnacheises auch speichern - Löschfrist 6 Monate

Für den Impfnachweis gibt es meiner Meinung nach keine Löschfrist, oder wo soll das stehen?

R
Relfe

24.11.2021 um 09:39 Uhr

der Impfnachweis selbst hat keine Ablauffrist, die Tatsache das man an einem bestimmten Tag geimpft wurde ist ja nicht vergänglich. Die 6-Monate beziehen sich auf die Datenspeicherung beim AG, d.h. die Dokumentation, dass der Nachweis der Impfung vorgelegt wurde, muss dann gelöscht werden.

A
Agassi0

24.11.2021 um 10:20 Uhr

Ich denke, damit ist es wunderbar beschrieben

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