Mitarbeiterliste anfordern - besteht eine grundsätzliche Auskunftspflicht des Arbeitgebers?
Hallo,
wir sind ein Betriebsrat in einem Unternehmen mit neun Standorten. Über Neueinstellungen und Kündigungen werden wir informiert, allerdings nicht, wenn jemand von sich aus gekündigt hat. Aus diesem Grund, um unsere Unterlage aktualisieren zu können, bitten wir die Personalabteilung ca. 2 - 3 Mal jährlich um eine aktuelle Mitarbeiterliste. Diese sollen wir nun nur noch maximal 1 Mal pro Jahr erhalten. Müssen wir dies so akzeptieren oder besteht eine grundsätzliche Auskunftspflicht des Arbeitgebers?
Gruß J. M.
Community-Antworten (3)
14.12.2007 um 14:45 Uhr
@Majue,
Nach § 92 Absatz 1 Satz 1 BetrVG ist der AG verpflichtet, den BR. über seine Personalplanung zu unterrichten..... alle Unterlagen zur Verfügung stellen,...
Dazu gehören etwa Stellenbesetzungspläne, .... Personalprognosen..... hier zur Info... http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/meldung37656.html
Eine Erforderlichkeit aus konkretem Anlass muß gegeben sein.
14.12.2007 um 14:53 Uhr
@pirat
Das ist ja alles soweit klar, die Frage ist, wie oft pro Jahr der BR so eine Liste anfordern darf, wenn der AG von sich aus diese Informationen nicht liefert und ob wir uns damit zufrieden geben müssen, dass wie diese Liste nur 1 Mal pro Jahr bekommen können.
14.12.2007 um 15:11 Uhr
@Majue Wenn nötig, ein mal im Monat...
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