Betriebsratsarbeit
Hallo ich bin Vorsitzender eines Dreier Gremium.Mache ich etwas falsch wenn ich ohne Absprache mit dem Gremium fragen an den Arbeitgeber stelle , Beschlüsse vorbereite oder mit Anwälte kommuniziere. Muss ich dazu mein Gremium um Erlaubnis bitten. Ich leiste nur gewisse vorarbeiten als Vorsitzender , das mir aber als Alleingänge ausgelegt wird!!!
Community-Antworten (8)
12.09.2024 um 15:57 Uhr
Ich nehme mal an dass deine BR wissen was du mit den Anwälten GF usw besprichst. Dafür bist du BRV. Natürlich darfst du keine Beschlüsse oder Absprachen alleine treffen oder entscheiden.
12.09.2024 um 16:08 Uhr
Es kommt auf den Inhalt an.
Wenn jedem z.B. eine TO vorliegt, und Du holst Infos zu den Punkten ein, wäre das für mich OK. Natürlich unter der Voraussetzung, dass Du in der Sitzung entsprechend berichtest. Mein Argument wäre, dann möglichst keine Wissenslücken in der Sitzung zu haben, damit auch zeitnah ein evtl. notwendiger Beschluss gefasst werden kann.
Alles andere würde ich nicht ohne Legitimation des Gremiums machen.
Vor allem ist es nicht zulässig, irgendwelche Willenserklärungen oder Statements im Namen des BR ohne Beschluss abzugeben.
Wenn Dich im Allgemeinen jemand nach Deiner Meinung fragt, würde ich als erstes immer klarstellen, dass das Deine persönliche Meinung ist und das nichts mit dem Gremium zu tun hat.
12.09.2024 um 16:16 Uhr
Du bist als Vorsitzender "Gleicher unter Gleichen" sozusagen das Sprachrohr des BR und handelst nur im Rahmen der von Euch gemeinsam gefassten Beschlüsse.
Alleingänge sehe ich tatsächlich auch eher kritisch und diese können unter Umständen zur Abwahl führen...
12.09.2024 um 16:43 Uhr
"Alleingänge sehe ich tatsächlich auch eher kritisch"
macht er doch überhaupt nicht
12.09.2024 um 17:12 Uhr
Beschluss vorbereiten geht immer, fragen an den Arbeitgeber stellen oder an HR wenn im Bewerbungsverfahren noch was fehlt geht auch, wenn es um Kündigungen geht würde ich das nicht tun ohne das Gremium da es hier sein kann das fehlende Unterlagen dazu führen das der BR nicht ordnungsgemäß angehört wurde und die Kündigung damit unwirksam ist. Allgemein sollte man bei Fragen an den Arbeitgeber auch drauf achten das man durch die Fragen selbst dem Arbeitgeber möglichst keine Informationen liefert. Es kommt da auch immer auf den AG an.
13.09.2024 um 00:04 Uhr
So wie von dir beschrieben handelst du völlig legitim.
13.09.2024 um 09:14 Uhr
Unabhängig davon was Du darfst oder nicht darfst: Ihr müsst im Gremium gut zusammenarbeiten. Fühlt sich dein Gremium übergangen, entsteht Misstrauen. Plant doch einfach mal für Euch drei einen halben Tag Klausur und besprecht eure Arbeitsweise und verabredet für Euch Regeln wer was wann macht und wie kommuniziert wird. Wenn du motivierte BR-Kollegen hast, informiere sie immer gut und vor allem: Binde sie mit ein! Eigentlich solltest du froh sein, dass Du BR-Kollegen hast, denen es nicht egal ist, was Du machst. Wenn sich die beiden anderen nicht dafür interessieren würden, hättest du es deutlich schwerer, etwas zu bewegen. Ansonsten kann ich mich den Antworten der Vorrednern nur anschließen. Zur Vorbereitung der BR-Sitzung: Wenn du die TO erstellst, frage die beiden doch kurz an, ob sie auch noch Punkte für die TO haben.
13.09.2024 um 09:58 Uhr
So wie du das schreibst gehört das zum laufenden Tagesgeschäft der BRV, also alles OK.
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