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Eure Meinung zu einer personellen Einzelmaßnahme durch ungeeigneten Kandidaten!

A
AnqieTy
Sep 2024 bearbeitet

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich würde mir gerne mal eure fachliche Meinung zu einer bei uns anstehenden Maßnahme einholen.

Kurzer Abstecher fürs Verständnis: Vor 1 Jahr haben wir bzw. die Geschäftsführung unseren Logistikbereich von unserem Einkauf getrennt. Wir sind aktuell rund 170 Mitarbeiter und zum damaligen Zeitpunkt wollte man aufgrund einer Kündigungsandrohung einem Mitarbeiter die Möglichkeit geben, durch die Übernahme des Logistikbereiches im Unternehmen zu bleiben. Wir fanden dieses Vorgehen damals schon ziemlich unprofessionell, allerdings kann der Mitarbeiter sich gut verkaufen und unsere GF hört unglaublich gerne zu. Nach Übernahme des Bereiches und der damit verbunden Verantwortung hat man schnell gemerkt, dass der Mitarbeiter dieser Aufgabe nicht gewachsen ist. Nachweislich erledigt sein Stellvertreter 90 % der anfallenden Aufgaben und auch andere Mitarbeiter machen auch immer wieder (belegbar) seinen Job.

Jetzt zur aktuellen Situation: Unser Einkäufer hat jetzt in den Sack gehauen und wird uns Ende Oktober verlassen. Der Einfall unserer GF, lassen wir doch einfach unseren Super Logistikleiter auch den strategischen Einkauf und die Disposition übernehmen. Als unser Personalleiter mir das erzählt hat, bin ich aus allen Wolken gefallen. Wir sind Automobil und Heizungszulieferer und wie ihr euch Vorstellen könnt, aktuell in einer kritischen Phase. Ich muss nicht erklären, wie wichtig es ist eine solche Stelle professionell zu besetzen. Und das beste an der Sache, der Logistikleiter hat auch offen zur GF gesagt das er Einkauf aber nicht kann und diese sagten nur ganz trocken, ja das kriegen wir schon hin.

Ich würde tatsächlich in einer anderen Marktsituation sagen, ja gut Freunde dann macht euch mal den Spaß und zerstört euch selbst. Allerdings geht es aktuell bei uns um Existenzen und um die Erhaltung des Unternehmens. Im schlimmsten Fall übernimmt ein Ahnungsloser Mitarbeiter mit zu viel Selbstüberschätzung die Abteilungsleitung für 2 essenzielle Bereiche und könnte uns damit extrem schaden.

Ich habe dazu jetzt heute noch einmal ein Gespräch mit der GF, weil diese unsere Abneigung gegen diese Besetzung überhaupt nicht nachvollziehen kann. Ich muss dazu sagen unsere GF beschäftigt sich am Ende des Tages nicht wirklich mit Ihren AL´s oder ruft irgendwelche KPI´s regelmäßig ab.

Wie seht ihr das in einer solchen Situation?

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Community-Antworten (5)

J
jutti1965

12.09.2024 um 09:55 Uhr

Du kannst deine Bedenken äußern aber am Ende hat eure GF es in der Hand. Das ist eine Unternehmerische Entscheidung die nicht der MB unterliegen.

M
Muschelschubser

12.09.2024 um 10:18 Uhr

Wirklich juristische Möglichkeiten hat der BR nur, wenn erzwingbare Mitbestimmung verletzt wird oder die Führungskraft Anlass für eine offizielle Beschwerde liefert, die dann aber auch erst einmal jemand einreichen müsste.

Zu unternehmerischen Entscheidungen muss zumindest ein Unterrichtungsrecht nach §90 BetrVG eingehalten werden, was hier scheinbar auch passiert ist. Daraufhin kann der BR dann Bedenken äußern, die aber juristisch keine weitere Tragweite haben. Entweder der AG hört Euch zu oder nicht.

Desweiteren stellt sich die Frage, ob die Personalie selbst überhaupt der Mitbestimmung unterliegen würde, da es sich um einen leitenden Angestellten i.S.v. §5 Abs. 4 BetrVG handeln könnte. Aber selbst im Falle einer mitbestimmungspflichtigen Versetzung nach §99 müsste man erst einmal entsprechende Ablehnungsgründe finden. Bloße Bedenken über die persönliche Eignung gehören jedenfalls nicht dazu.

Der einzige Strohhalm für eine echte Mitbestimmung könnte sein, dass die Übertragung des Aufgabenbereichs so einschneidende Veränderungen in der Aufbau-Orga mit sich bringt, dass eine Betriebsänderung nach §111 BetrVG zu prüfen wäre. Wobei das hier eher nicht danach klingt. Aber auch da stellt sich die Frage: welche Handhabe hätte man gegen diese eine Personalie?

Ich denke, Ihr müsst die Kröte zunächst schlucken und dran bleiben, ob die Abteilung dann vernünftig geführt wird.

M
Melfice

12.09.2024 um 18:32 Uhr

Bei allen Argumenten gibt es meines Erachtens nur eines, dass wirklich für den BR wirklich hervorsticht. Wenn er einen Großteil seiner Arbeit auf andere abwälzt, dann sehe ich durchaus einen Widerspruchsgrund nach §99 gegeben, die mögliche Benachteiligung anderer MA. Wenn ihr das auch nachweisen könnt, darf er die Versetzung nicht vornehmen. Wenn doch werdet ihr wahrscheinlich nach §101 Recht bekommen, dass heißt er muss die Versetzung zurücknehmen.

Wenn er sich die Zustimmung ersetzen lassen will, muss er vor Gericht und das kann dauern. Ich will aber ehrlich sein, das könnte zu euren Ungunsten ausgehen, aber vielleicht gibt er ja nach ner Zeit auf und nimmt nen anderen Kandidaten.

D
DummerHund

13.09.2024 um 00:01 Uhr

@Melfice Dann müsstest du aber in die Glaskugel schauen können. Nur weil der Bewerber es in der alten Position evtl. so gehandhabt hat muss es auf der neuen Position nicht auch so sein. Bin hier bei Muschelschubser.

M
Melfice

13.09.2024 um 00:10 Uhr

@Dummerhund Du hast Recht ich weiß es nicht. Zum Glück reicht gemäß §99 Abs. 2 Ziffer 3 eine auf "Tatsachen begründete Besorgnis" :) Wenn der TE, dass mit den 90 % an Stellvertreter wirklich nachweisen kann, reicht es alle Male aus, um den AG zumindest in ein Zustimmungsersetzungsverfahren zu zwingen.

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