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Der Arbeitgeber will nicht, dass ich mich wieder gesund schreiben lassen...

H
HELÉNE
Sep 2024 bearbeitet

Hallo zusammen

Im August 2023 wurde im Gehirn operiert und nach einen langen Krankenhaus und Rehabilitation Aufenthalt, arbeite ich seit Januar wieder (ich bin in Wiedereingliederungsphase nach Hamburger Modell).

Nun fühle ich mich nicht nur besser, sondern die Ärzte und besonders meine Neuropsychologin glauben dass ich wieder in der Lage bin vollzeit zu arbeiten.

Mein Arbeitgeber ist aber nicht so glücklich (natürlich ist es schön für ihn dass er seit 8 Monaten kein Gehalt bezahlt!!!!) Und mit jeder Gelegenheit sucht er nach kleinen Details um zu sagen dass ich nicht wieder vollzeit arbeiten kann. (Obwohl kleinere Fehler Im Arbeitsalltag normal sind).

Ich muss noch ergänzen, dass ich im Januar ein Baby bekomme und ich einen Grad der behinderung habe.

Was würdet ihr mir empfehlen? Danke,Elena

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Community-Antworten (3)

M
Muschelschubser

12.09.2024 um 10:27 Uhr

Ich würde der Einschätzung der Ärzte entsprechen und definitiv meine Arbeitsleistung anbieten. Es riecht ein wenig danach, als würde der AG auf eine krankheitsbedingte Kündigung spekulieren. Wenn der Facharzt der Meinung ist, dass Du vollständig rehabilitiert bist, und von der ursprünglichen Erkrankung keine Gefahr mehr ausgeht, solltest Du auf solche Vorschläge des AG keinesfalls eingehen.

Kleinere Fehler könnten ihn natürlich zu einer Abmahnung veranlassen. Sollten diese in der Folge zu einer Kündigung führen, muss aber auch die Verhältnismäßigkeit gegeben sein. Die Schwere der Fehler kann ich natürlich nicht beurteilen, aber diesbezüglich kann ein Arbeitsrichter in beide Richtungen entscheiden.

Fazit: Ich würde meine Arbeitsleistung anbieten und schauen was passiert.

J
jutti1965

12.09.2024 um 12:58 Uhr

Muschelschubser das mit der Kündigung ist hinfällig da sie schwanger ist. Aber ich würde mir mal genau anschauen ob das weitere krankschreiben und das dadurch geringere Krankengeld, Auswirkungen auf dein "Gehalt" nach der Geburt....

M
Muschelschubser

12.09.2024 um 14:37 Uhr

Weiß der AG denn von der Schwangerschaft? Denn ansonsten fällt mir kein Grund für ein solches Verhalten ein. Das wäre zwar im Falle einer Kündigung rechtlich eh wurscht, würde aber zumindest den Antritt erklären.

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