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Nachrücker / Seminar / Sitzungen

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Dustin08
Sep 2024 bearbeitet

Hallo

Unser BR besteht aus 15 Mitgliedern (ca. 12 Nachrücker)

WA : Der WA besteht aus 2 BR Mitglieder und 1 NR .Der genannte NR lässt sich jetzt freistellen um WA arbeiten zu machen. Was genau er da tut ist nicht bekannt. Jetzt will er auch zu jeder BR Sitzung eingeladen werden wenn es Themen gibt was den WA betrifft obwohl ja 2 Mitglieder da sind. Auf Seminar ist er jetzt auch plötzlich ! Hierfür gibt es auch keinen Beschluss und wurde von den freigestellten schnell als Zwischenlösung genommen da das Mitglied mit Beschluss verhindert war am Seminar teilzunehmen . Der NR steht auch jedes mal wenn Sitzungen sind vorm Büro und wird spontan hereingebeten wenn ein geladenes BR Mitglied nicht erscheint.

  1. Frage : Hat er das Recht zu einem WA Seminar? Darf er zu jeder Sitzung kommen, auch wenn wir ohne ihn Beschlussfähig sind? Für mich ist er ein externes Beratungsglied weil er ja kein BR ist.

  2. Frage: Darf man ihn so ohne weiteres spontan einladen ohne vorige schriftliche Einladung? Bis jetzt waren wir auch ohne ihn Beschlussfähig!

Das sieht mir sehr nach Bevorzugung . zumal wir ja noch 9 Nachrücker haben die noch keine Sitzung besuchen konnten. Hierzu gibt es noch mehrere Faktoren die noch eine Rolle spielen aber dazu später mehr. Über den Sachverhalt hier habe ich schon einige male die Vorsitzenden angemahnt! Ohne Resultat.

Ich bin der Meinung das das wie es gemacht wird nicht rechtens ist, aber ich wollte nochmal eine andere Meinung einholen bevor ich hier weiter agiere.

Danke für eure Hilfe und Mühe

17105

Community-Antworten (5)

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celestro

11.09.2024 um 19:27 Uhr

Ist dieser Nachrücker denn "der erste Nachrücker"? Denn ob der BR beschlussfähig ist, oder nicht ist völlig egal. Wenn der BR 15 Personen groß ist, sollen die Sitzungen auch mit 15 Personen stattfinden.

Nicht nachladen darf man, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen. Wenn aber immer jemand krank / im Urlaub ist ... dann muss auch nachgeladen werden. Sonst sind die Beschlüsse ungültig.

C
Catweazle

12.09.2024 um 02:20 Uhr

Als erster Nachrücker hätte er auch das Recht und die Pflicht Seminare zu besuchen.

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Agassi0

12.09.2024 um 09:09 Uhr

Hier kommt es mMn darauf an, an welcher Stelle er als Nachrücker steht. Ansonsten hat er nicht das Recht, an den Sitzungen teilzunehmen. Wenn er im WiA ist, hat er schon das Recht, auf Seminare zu gehen, nur müssen diese auch im BR beschlossen werden.

A
Andi67

12.09.2024 um 09:40 Uhr

Da er kein BR-Mitglied ist hat er auf BR-Sitzungen auch nichts zu suchen. Was im WA-Ausschuss beschlossen oder besprochen wird oder sonstiges wird dann von dem oder den jeweiligen WA-Mitgliedern die im BR sind in den BR-Sitzungen vorgetragen, der hat da nichts zu suchen.

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XYZ68

12.09.2024 um 09:46 Uhr

WA-Seminar geht nur, wenn keine ausreichenden Kenntnisse vorhanden sind, als Nicht-BR-Mitglied sollte er die eigentlich haben, ansonsten ja, da kann der BR das beschließen. gilt aber auch nur für WA-Seminare.

Beim Nachrücken solltet ihr genau darauf achten, den richtigen Nachrücker einzuladen, sonst platzen die Beschlüsse vor Gericht.

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