W.A.F. LogoSeminare

BR Sitzung/ Nachrücker ersetzen.

V
vajda
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben folgendes Probelm. Zum Thema BR Sitzungen und Nachrücker. (Gültigkeit der Beschlüsse)

Wir sind ein Pflegedienst und arbeiten in der 1zu1 Versorgung. Heisst ein Kollege betreut einen Menschen mit Behinderung in der eigenen Wohung.

Die Fianzierung hier für kommt von den Krankenkassen und Städten bzw Ländern. Bei der Finanzierung finanzieren die Kostenstellen die BR tätigkeiten mal so garnicht mit. WIr sind eine gGmbH und haben auch keine Gewinne und können auch nur Bedingt wenn Möglich Rückstellungen bilden.

Wir Planen die Sitzungen in regelmäßigen abständen, so das die Sitzungen schon im Dienstplan berücksichtigt sind.

Ihr habt warscheinlich schon alle was vom Pflegenotstand gehört, den es gibt. Das heisst auch wir haben Probleme Personal zu bekommen.

Wenn zu den Sitzungen jetzt BR Mitglieder kurzfristig ausfallen, muss ich als BRV Nachrücker zur Sitzung einladen. Diese müssen dann vom Arbeitgeber Freigestellt werden. Dies hat auch jetzt Jahrelang gut geklappt.

Probelm ist, das jeder Nachrücker 1 zu 1 ersezt werden muss für die Sitzungen und das auch ggf kurzfristig, da sonst die Beschlüsse nicht gültig sind. Leider fehlt ab und an das Personal um das gewehrleisten zu können. Die Nachrücker sind aber Interessiert an der BR Sitzung teil zu nehmen.

Wir haben ein Ausfallmanagment, dieses Greift auch oft für Krankheitsbedingte Ausfälle und andere Ausfälle wie BR Sitzungen.

Durch den Pflegenotstand und die Refinanzierung der Kostenträger bekommen wir immer mehr Probleme darin, die Kollegen Freizustellen, auch wenn der Arbeitgeber hier echt bemüht ist.

Hab ihr Ideen wie man damit umgehen könnte?

Liebe Grüße

51402

Community-Antworten (2)

G
gironimo

30.03.2017 um 20:54 Uhr

Die Refinanzierung darf kein Grund sein. Schon eher der Pflegenotstand.

Das Problem solltet ihr unbedingt mit dem AG besprechen.

Andererseits sehe ich auch kein Problem hinsichtlich der Beschlussfähigkeit, wenn Du ein Ersatzmitglied einlädst und dieses kommt bei der pflichtgemäßen Abwägung nicht zu der Sitzung.

Das kann aber nur die Ausnahme der Regel sein.

D
DummerHund

13.04.2017 um 00:40 Uhr

Ich sehe das Problem eher an anderer Stelle. Der Fragesteller versucht hier den AG oder die Geschäftsleitung in Schutz zu nehmen. Das was der AG hier versucht zu suggerieren ist schon seit eh und je bekannt. Soll ich sagen 30oder 40 Jahre? Ich bin bemüht lieber BR aber habt bitte Verständnis.. und wir arbeiten doch an hilflosen oder kranken Menschen.... @ gironimo sagt es schon, es kann nur die Ausnahme sein. Dem AG ist bekannt das in seinenem Hause ein BR exestiert. Demendsprechend muss er damit rechnen das hier und da immer mal eine Person ersetzt werden muss , weil diese gesetzlich dazu verpflichtet ist ihr Ehrenamt aus zu üben. Nie vergessen...Es ist eine Pflicht und keine Erholungsveranstaltung. Den Rest weiter spare ich mir erst einmal.

Ihre Antwort