Hallo zusammen,

wir haben folgendes Probelm. Zum Thema BR Sitzungen und Nachrücker. (Gültigkeit der Beschlüsse)

Wir sind ein Pflegedienst und arbeiten in der 1zu1 Versorgung. Heisst ein Kollege betreut einen Menschen mit Behinderung in der eigenen Wohung.

Die Fianzierung hier für kommt von den Krankenkassen und Städten bzw Ländern. Bei der Finanzierung finanzieren die Kostenstellen die BR tätigkeiten mal so garnicht mit. WIr sind eine gGmbH und haben auch keine Gewinne und können auch nur Bedingt wenn Möglich Rückstellungen bilden.

Wir Planen die Sitzungen in regelmäßigen abständen, so das die Sitzungen schon im Dienstplan berücksichtigt sind.

Ihr habt warscheinlich schon alle was vom Pflegenotstand gehört, den es gibt. Das heisst auch wir haben Probleme Personal zu bekommen.

Wenn zu den Sitzungen jetzt BR Mitglieder kurzfristig ausfallen, muss ich als BRV Nachrücker zur Sitzung einladen. Diese müssen dann vom Arbeitgeber Freigestellt werden. Dies hat auch jetzt Jahrelang gut geklappt.

Probelm ist, das jeder Nachrücker 1 zu 1 ersezt werden muss für die Sitzungen und das auch ggf kurzfristig, da sonst die Beschlüsse nicht gültig sind. Leider fehlt ab und an das Personal um das gewehrleisten zu können. Die Nachrücker sind aber Interessiert an der BR Sitzung teil zu nehmen.

Wir haben ein Ausfallmanagment, dieses Greift auch oft für Krankheitsbedingte Ausfälle und andere Ausfälle wie BR Sitzungen.

Durch den Pflegenotstand und die Refinanzierung der Kostenträger bekommen wir immer mehr Probleme darin, die Kollegen Freizustellen, auch wenn der Arbeitgeber hier echt bemüht ist.

Hab ihr Ideen wie man damit umgehen könnte?

Liebe Grüße