W.A.F. LogoSeminare

BR ohne Nachrücker - was geschieht wenn keine Nachrücker mehr vorhanden sind und ein BR Mitglied verhindet, ist an der Sitzung teil zu nehmen?

DO
de Oecher
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

folgende Situation:

wir habe einen BR neu gegründet (7 BR Mitglieder). Noch vor der kostutierenden Sitzung hat ein gewähltes Mitglied die Wahl abgelehn. Ein Nachrücker hat diesen Platz eingenommen. Die anderen 4 noch vorhandenen Nachrücker wollen trotz Einladung nicht an BR Sitzungen teil nehmen bzw. ihr Mandat als Nachrücker sogar niederlegen.

Nun zu meiner Frage: Um eine beschlussfähige BR Sitzung abhalten zu können muss der BR ordnunggemäss eingeladen werden, ggf auch Nachrücker. Was geschieht wenn keine Nachrücker mehr vorhanden sind und min ein BR Mitglied zB durch Urlaub verhindete ist an der Sitzung teil zu nehmen? Ist der BR dann noch beschlussfähig? Müssen sogar Neuwahlen eingeleitet werden?

Danke im Voraus

Manni BR Mitgleid

5.351022

Community-Antworten (22)

V
viktor

10.07.2006 um 16:29 Uhr

Wenn die erforderliche Zahl von BR-Mitgliedern noch vorhanden ist, ist es nicht schädlich, wenn bei fehlenden Ersatzmitgliedern mal ein BR-Mitglied verhindert ist. Der BR ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der BR-Mitglieder anwesend sind. Erst wenn die Zahl dauerhaft (bei Euch) unter 7 fällt, sind Neuwahlen erforderlich.

H
Heinz

10.07.2006 um 16:38 Uhr

wenn so kurz nach der Wahl 4 Nachrücker ihr Mandat niederlegen wollen, sollte man diesen mal tüchtig den Kopf waschen!! Das nennt man auch Missbrauch des Wählervertrauens. Innerhalb der Legislaturperiode kann`s immer mal sein, dass der eine oder andere die Segel streicht, weil sich persönliche Situationen verändert haben. Aber 3 Monate nach der Wahl und 4 auf einmal?!?!

F
foxy

10.07.2006 um 18:15 Uhr

Hallo de Oecher, mal abgesehen von der rechtlichen Seite, wenn soviel (insgesamt sogar 5) einen Rückzieher machen dann beschleicht mich der Verdacht daß es ein anderes Problem gibt. Kann es evtl. Druck vom Arbeitgeber sein?, kann es sein daß sich im BR unterschiedliche Lager gebildet haben ? Wie auch immer : ran an die Ursachen !

DO
de Oecher

10.07.2006 um 21:18 Uhr

Hallo foxy,

in der Tat gibt es noch ein paar Besonderheiten, die in meinen Augen das "Rückziehen" der Bewerber begünstigt, jedoch hat es nichts mit dem Arbeitgeber zu tun.

Wir (das Tochterunternehmen) wurden bis dato in gedulteter Form vom BR des Mutterunternehmens mitvertreten. Ein Teil der Abspringer hätte sicher per Betreibsvereinbarung den alten Zustand wieder herstellen wollen.

@Viltor: was mir dabei kofpzerbrechen macht sind die Erläuterungen zum Betriebsverfassungsgesetz §33. Zitat aus dem buch:Betriesverfassungsgesetz 12. Auflage Bund-Verlag: §33 Beschlüsse des Betriebrats, 1. Kommentar, 3. Satz:

"... Für verhinderte BR-Mitgl. sind Ersatzmitgl. zu laden. Erfolgt dies nicht, ist der BR an einer wirksamen Beschlussfassung gehindert (BAG v. 23.8.84, AP Nr. 17 zu § 103 BetrVG 1972, v. 28.4.88 AP Nr 2 zu § 29 BetrVG 1972 und BAG, BB 93, 1433)..."

Wie kann ich diesen einhalten, wenn ich keine Ersatzmitglieder habe??

W
w-j-l

11.07.2006 um 01:35 Uhr

@ de Oecher

Gruß nach Aachen.

Entgegen der Ansicht von Viktor ist der BR beschlussfähig, wenn "mindestens" die Hälfte der BR-Mitglieder anwesend sind, und nicht "mehr als die Hälfte". Diese Vorschrift zielt genau darauf, dass es vorkommen kann, dass der BR, nach Ausfall aller Nachrücker, unter die Sollzahl sinken kann. Dann kann es vorkommen, dass die BR-Größe geradzahlig wird. Nach dem Willen des Gesetzgebers, muss aber auch ein solcher BR immer noch Beschluss- und Arbeitsfähig sein.

Wenn diese Situation aber eingetreten ist, dann sind Neuwahlen geboten.

F
Fayence

11.07.2006 um 01:52 Uhr

@ w-j-l

Hat Dich de Oecher mit seinem Erscheinen in diesem Forum so verzückt,dass eine solche Antwort von Dir kommt? ;-)

"Wenn diese Situation aber eingetreten ist, dann sind Neuwahlen geboten."

Auch wenn es sich, wie in der Fragestellung angesprochen, nur um eine passagere Unterschreitung handelt?

P.S. Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen!

W
w-j-l

18.07.2006 um 15:37 Uhr

@ Fayence, ich habe mich nur gegen die grundsätzliche Aussage von Viktor gewandt. Die stimmt eben nur, wenn der BR aus einer ungeraden Zahl vom Mitgliedern besteht. Das Gesetz sagt nämlich aus gutem Grunde im §33 (2), dass der BR beschlussfähig ist, wenn m i n d s t e n s die Hälfte der BR-Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt, und "mindestens" die Hälfte ist eben nicht "mehr als die Hälfte", auch wenn es im Falle eines noch vollzählig besetzten BR egal ist.

F
Fayence

18.07.2006 um 16:45 Uhr

@ w-j-l

Soll ich Deine letzte Antwort jetzt unter "Verböserung" oder besser unter "Zur Kenntnis genommen" memorieren? Bin mir da etwas unschlüssig...

R
Rollie

18.07.2006 um 19:39 Uhr

Gibt es jetzt auch Gremien, die aus einer "graden" Anzahl bestehen ?

F
Fayence

19.07.2006 um 02:15 Uhr

Rollie,

Du musst wissen, bei w-j-l ist alles möglich und er macht alles möglich! ;-)

K
Kölner

19.07.2006 um 02:19 Uhr

@Rollie Ich hätte eher nach halben BRM's gefragt...

W
w-j-l

21.07.2006 um 11:13 Uhr

@Rollie es gibt sehr wohl geradzahlige Gremien, nämlich dann, wenn keine Nachrücker mehr zur Verfügung stehen, und ein BR-Mitglied endgültig ausscheidet. Dann besteht ein z.B. bisher 9-köpfiger BR nur noch aus 8 Mitgliedern. Der ist dann bereits ab 4 Anwesenen beschlussfähig, und das ist so, bis neu gewählt wurde.

Und genau deshalb habe ich mich gegen die im Grundsatz falsche Feststellung von Viktor gewandt (Siehe §33 (2) BetrVG)

F
Fayence

21.07.2006 um 11:33 Uhr

w-j-l,

Deine Argumentation ist mit Verlaub gesagt, hanebüchen!

Die "Hälfte der BR Mitglieder" bezieht sich auf die gesetzlich vorgeschriebene BR-Mitgliederzahl (bzw. auf die Ausnahme gem. §11 BetrVG)!

RI
Ramses II

21.07.2006 um 11:39 Uhr

Fayence,

es widerstrebt mir ja, aber dieses Mal muss ich w-j-l Recht geben.

F
Fayence

21.07.2006 um 11:45 Uhr

Und mir widerstrebt es noch mehr, meinen hanebüchenen Einwand zurückziehen zu müssen. ;-)

Was hiermit geschehen ist!

W
w-j-l

21.07.2006 um 14:45 Uhr

Und wie das jetzt? Hast Du selbst nachgelesen, oder nur weil Ramses II bestätigt?

K
Kölner

21.07.2006 um 14:53 Uhr

@w-j-l Du bist ja manchmal schon ein verbaler Amokläufer... ;-)

W
w-j-l

21.07.2006 um 15:00 Uhr

Sorry, ich habe das ;-))) dahinter vergessen.. Natürlich liest Fayence selbst nach, aber hier halt nicht, wenn ich etwas sage, sondern erst wenn Ramses II bestätigt.

Außerdem, Kölner..... zähl mal die Amoklauf-Stiche in meinem Rücken, die mit "Fayence" signiert sind.

K
Kölner

21.07.2006 um 15:12 Uhr

@w-j-l Stimmt. Du müsstest eigentlich schon tot sein! Ich korrigiere: untoter verbaler Amoklaufläufer!

F
Fayence

21.07.2006 um 15:26 Uhr

Lieber w-j-l,

Du solltest Dein Licht nicht unter den Scheffel stellen..! ;-))

Selbstverständlich habe ich mich durch intensives Studium der mir zur Verfügung stehenden umfangreichen Literatur auch auf meinen hanebüchenen Einwand vorbereitet!
Habe im Eifer des Gefechts, Dir gerne widersprechen zu wollen (Du kennst das ja) leider einen Punkt vergessen. Da ich geneigt bin, Ramses II und auch Kölner manchesmal widersprechen zu wollen, habe ich ein zweites Mal nachgelesen! Und weil ich zu meinen Fehlern stehe, habe ich weder Kosten noch Mühen gescheut, diesen Fehler, im Zeichen Deiner Wertschätzung auch kund zu tun.

Damit dürften die zahlreichen Wunden, welche ich Dir jemals zugefügt habe geheilt sein! Irgendwie muss ja auch Platz für neue geschaffen werden.

P.S. Ich war dennoch gerührt, dass besagter Herr Dir nur widerstrebend Recht gegeben hat!

"Rotfl"

W
w-j-l

21.07.2006 um 17:21 Uhr

Alles klar. Du hast aber hoffentlich meinen Beiträgen entnommen, dass die nicht "beleidigt" klingen sollten, sondern im Geiste des lockeren "sich vor die Birne klatschen" in diesem Forum gemeint waren.

F
Fayence

21.07.2006 um 17:30 Uhr

Dito! :-)

Ihre Antwort