Betriebsrats Wahl
Hallo zusammen, wir wählen Ende September und eine Kollegin auf der Liste wurde in der Probezeit gekündigt. Die Probezeit endet 3 Tage vor dem Wahldatum.
Kann die Wahl angefochten werden, wenn die Kollegin jetzt noch auf der Liste steht?
Wahldatum 25.9 - sie scheidet am 30.9. aus.
Community-Antworten (18)
11.09.2024 um 11:13 Uhr
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Wählbar ist nach §8 BetrVG nur Mitarbeiter die min. 6Monate im Betrieb sind. Ausser die Firma besteht weniger als 6 Monate!
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Gemäß § 15 Abs.3 Satz 1 KSchG ist die ordentliche Kündigung eines Wahlbewerbers vom Zeitpunkt der "Aufstellung des Wahlvorschlags" an bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses im Allgemeinen unzulässig.
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Wurde bei der Kündigung der BR angehört?
11.09.2024 um 11:35 Uhr
ja, wir wurden gehört... Wir haben uns enthalten... Es wäre wirklich gut für alle, dass diese MA nicht mehr da ist... Uns geht es nur darum, ob wir die Liste so lassen können, wenn in 2 Wochen ausgezählt wird. (Wir machen Briefwahl).
11.09.2024 um 11:42 Uhr
Sie ist am Wahltag 6Monate angehörig und steht auf der Liste. Also hat sie Kündigungsschutz nach § siehe oben.
Warum ist es besser?
11.09.2024 um 11:53 Uhr
Das war bitte nicht meine Frage.. .Es ist gibt Personen, die tun dem ganzen Unternehmen nicht gut.. Sie wollte auch weg und wird nicht widersprechen. Wir sind nur nicht sicher, wie wir mit der Wahl-Liste umgehen sollen. Das konnte ich nirgends nachlesen/finden und wäre um Antwort dankbar.
11.09.2024 um 12:01 Uhr
warum lässt sie sich auf die Liste schreiben wenn sie weg will.
Am Wahltag ist sie noch MA im Unternehmen, sollte kein Problem sein.
11.09.2024 um 12:06 Uhr
Ja, warum sie das gemacht hat... Was soll ich sagen... :-(
11.09.2024 um 12:11 Uhr
Moment, reden wir von der Wählerliste oder von einer Wahlvorschlagsliste?
11.09.2024 um 12:13 Uhr
von der Wählerliste
11.09.2024 um 12:26 Uhr
Wo liegt das Problem? Sie ist MAin und kann mitwählen. Filmzitat: "Ende der Kommunikation!"
11.09.2024 um 14:39 Uhr
Sollte sie gewählt werden, und dann geht, rückt der nächste nach!
11.09.2024 um 16:24 Uhr
Wie lang ist sie denn nun im Unternehmen? Eventuell könnte das für Euch zu einem Problem werden. Ist sie erst weniger als 6 Monate im Unternehmen (darauf lässt die Probezeit schließen) wäre die Wahl u.U. anfechtbar.
11.09.2024 um 16:27 Uhr
Die Probezeit endet am 18.9. - die Wahl ist am 25.9. - das war ja die doofe Situation... Sie wollte unbedingt auf die Liste, ist noch in der Probezeit bis 18.9. und die Wahl eben eine Woche später.
11.09.2024 um 16:28 Uhr
Solange sie am Tag der Wahl noch beschäftigt ist im Unternehmen gehört sie auch auf die Wählerliste. Es sei denn sie ist unwiderruflich freigestellt und hat keine Kündigungsschutzklage erhoben.
11.09.2024 um 16:29 Uhr
ok, dann anders: Wann hat die Person bei Euch angefangen?
11.09.2024 um 19:30 Uhr
@WiederDa
Es ist von "Wählerliste" die Rede und da ist das völlig irrelevant. Sollte doch ein Wahlvorschlag gemeint sein, muss man halt nochmal schauen.
12.09.2024 um 09:26 Uhr
@celestro: Ups, stimmt. Wer alle Kommentare ordentlich ließt, ist im Vorteil. Im Ernst: Hatte es überlesen! ;-)
12.09.2024 um 09:44 Uhr
ich danke euch allen, das hat uns sehr geholfen.
13.09.2024 um 11:43 Uhr
Ich versteh eigentlich gar nicht was ihr da für ein Problem habt. Sie steht auf der Wählerliste, da sie zur Zeit noch beschäftigt ist. Das ist korrekt. Als Wahlvorstand benötige ich die Wählerliste am Tag vor der Wahl und ich muss am Tag der Wahl nachfragen, ob sich da was geändert hat (MA hat das Recht zu wählen, wenn er an diesem Tag anfängt).
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