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Betriebsrats Wahl

S
sobawa
Sep 2024 bearbeitet

Hallo zusammen, wir wählen Ende September und eine Kollegin auf der Liste wurde in der Probezeit gekündigt. Die Probezeit endet 3 Tage vor dem Wahldatum.

Kann die Wahl angefochten werden, wenn die Kollegin jetzt noch auf der Liste steht?

Wahldatum 25.9 - sie scheidet am 30.9. aus.

309018

Community-Antworten (18)

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Damei81

11.09.2024 um 11:13 Uhr

  1. Wählbar ist nach §8 BetrVG nur Mitarbeiter die min. 6Monate im Betrieb sind. Ausser die Firma besteht weniger als 6 Monate!

  2. Gemäß § 15 Abs.3 Satz 1 KSchG ist die or­dent­li­che Kündi­gung ei­nes Wahl­be­wer­bers vom Zeit­punkt der "Auf­stel­lung des Wahl­vor­schlags" an bis zur Be­kannt­ga­be des Wahl­er­geb­nis­ses im All­ge­mei­nen un­zulässig.

  3. Wurde bei der Kündigung der BR angehört?

S
sobawa

11.09.2024 um 11:35 Uhr

ja, wir wurden gehört... Wir haben uns enthalten... Es wäre wirklich gut für alle, dass diese MA nicht mehr da ist... Uns geht es nur darum, ob wir die Liste so lassen können, wenn in 2 Wochen ausgezählt wird. (Wir machen Briefwahl).

D
Damei81

11.09.2024 um 11:42 Uhr

Sie ist am Wahltag 6Monate angehörig und steht auf der Liste. Also hat sie Kündigungsschutz nach § siehe oben.

Warum ist es besser?

S
sobawa

11.09.2024 um 11:53 Uhr

Das war bitte nicht meine Frage.. .Es ist gibt Personen, die tun dem ganzen Unternehmen nicht gut.. Sie wollte auch weg und wird nicht widersprechen. Wir sind nur nicht sicher, wie wir mit der Wahl-Liste umgehen sollen. Das konnte ich nirgends nachlesen/finden und wäre um Antwort dankbar.

D
Damei81

11.09.2024 um 12:01 Uhr

warum lässt sie sich auf die Liste schreiben wenn sie weg will.

Am Wahltag ist sie noch MA im Unternehmen, sollte kein Problem sein.

S
sobawa

11.09.2024 um 12:06 Uhr

Ja, warum sie das gemacht hat... Was soll ich sagen... :-(

X
XYZ68

11.09.2024 um 12:11 Uhr

Moment, reden wir von der Wählerliste oder von einer Wahlvorschlagsliste?

S
sobawa

11.09.2024 um 12:13 Uhr

von der Wählerliste

C
celestro

11.09.2024 um 12:26 Uhr

Wo liegt das Problem? Sie ist MAin und kann mitwählen. Filmzitat: "Ende der Kommunikation!"

J
jutti1965

11.09.2024 um 14:39 Uhr

Sollte sie gewählt werden, und dann geht, rückt der nächste nach!

W
WiederDa

11.09.2024 um 16:24 Uhr

Wie lang ist sie denn nun im Unternehmen? Eventuell könnte das für Euch zu einem Problem werden. Ist sie erst weniger als 6 Monate im Unternehmen (darauf lässt die Probezeit schließen) wäre die Wahl u.U. anfechtbar.

S
sobawa

11.09.2024 um 16:27 Uhr

Die Probezeit endet am 18.9. - die Wahl ist am 25.9. - das war ja die doofe Situation... Sie wollte unbedingt auf die Liste, ist noch in der Probezeit bis 18.9. und die Wahl eben eine Woche später.

X
XYZ68

11.09.2024 um 16:28 Uhr

Solange sie am Tag der Wahl noch beschäftigt ist im Unternehmen gehört sie auch auf die Wählerliste. Es sei denn sie ist unwiderruflich freigestellt und hat keine Kündigungsschutzklage erhoben.

W
WiederDa

11.09.2024 um 16:29 Uhr

ok, dann anders: Wann hat die Person bei Euch angefangen?

C
celestro

11.09.2024 um 19:30 Uhr

@WiederDa

Es ist von "Wählerliste" die Rede und da ist das völlig irrelevant. Sollte doch ein Wahlvorschlag gemeint sein, muss man halt nochmal schauen.

W
WiederDa

12.09.2024 um 09:26 Uhr

@celestro: Ups, stimmt. Wer alle Kommentare ordentlich ließt, ist im Vorteil. Im Ernst: Hatte es überlesen! ;-)

S
sobawa

12.09.2024 um 09:44 Uhr

ich danke euch allen, das hat uns sehr geholfen.

NB
nicht brauchen

13.09.2024 um 11:43 Uhr

Ich versteh eigentlich gar nicht was ihr da für ein Problem habt. Sie steht auf der Wählerliste, da sie zur Zeit noch beschäftigt ist. Das ist korrekt. Als Wahlvorstand benötige ich die Wählerliste am Tag vor der Wahl und ich muss am Tag der Wahl nachfragen, ob sich da was geändert hat (MA hat das Recht zu wählen, wenn er an diesem Tag anfängt).

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