Klausur des Betriebsrats 2.
Klausur des Betriebsrats 2. Kosten für Klausurtagung des Betriebsrats bezahlt Arbeitgeberin
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 19.05.2011, 9 TaBV 196/10 ................ http://www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/blog/173-klausurtagung-des-betriebsrats-zahlt-arbeitgeber.html ........ http://openjur.de/u/307210.html
Community-Antworten (4)
23.08.2013 um 19:14 Uhr
@charlys
also es kommt drauf an...
23.08.2013 um 19:30 Uhr
Noch was zum Thema. ......... Moderierte BR-Klausur LAG Hessen 2012 ......... http://www.arbeitsrecht-hessen.de/rechtsprechung/arbg-offenbach/detailansicht/artikel/klausurtagung-des-betriebsrats-kostenerstattung.html ....... Arbeitsgericht OffenbachBeschluss vom Donnerstag, 14. Oktober 2010 - Von: 2 BV 9/10
Klausurtagung des Betriebsrats; Kostenerstattung
Eine Kostenübernahmeverpflichtung des Arbeitgebers für eine Klausurtagung des Betriebsrats ergibt sich nur dann aus § 37 VI BetrVG, § 40 BetrVG, wenn es sich bei der Tagung um eine Schulungsveranstaltung handelt, durch die der Betriebsrat die notwendigen Kenntnisse erlangt, um seine gegenwärtigen oder zukünftigen Aufgaben sach- und fachgerecht zu erfüllen.Besteht der Inhalt der Klausurtagung hingegen in der Erarbeitung eines personellen und sachlichen Konzeptes der Betriebsratsarbeit für die neue Wahlperiode sowie in der Lösung der ungelösten Personalfrage des Vorsitzenden, so ist darin keine Schulungsveranstaltung zu sehen.Auch die Reise- und Übernachtungskosten sind in diesem Fall nicht erstattungsfähig (§40 BetrVG), da nur notwendige Reisekosten vom Arbeitgeber zu übernehmen sind. Auch die Tatsache, dass der Arbeitgeber die Kosten für einen Moderator übernommen hat, lässt keine rechtlichen Schlüsse zu, dass es sich bei den geltend gemachten Kosten um notwendige Reisekosten handelt.
23.08.2013 um 19:31 Uhr
..... vergessen. ..... LAG Hessen, 11.06.12, 16 TaBV 237/11
23.08.2013 um 19:38 Uhr
also es kommt drauf an....
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