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personelle Einzelmaßnahme abgelehnt

B
BR-ALBA-Leipzig
Sep 2024 bearbeitet

Hallo Zusammen,

wir haben eine personelle Einzelmaßnahme nach §99 abgelehnt mit der Begründung das keine interne Stellenausschreibung stattgefunden hat (trotz Beschluss dazu) und wir die Anhörung einfordern mussten. Abgelehnt haben wir dies am 29.08. Seit dem war Funkstille. Gestern im Monatsgespräch wurde bekannt gegeben die Position nun einfach neu auszuschreiben. Geht das so einfach? Meines Erachtens muss der AG mir jetzt die betriebliche Notwendigkeit darlegen oder beim Arbeitsgericht ein "Ja" einklagen.

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Community-Antworten (2)

R
RudiRadeberger

10.09.2024 um 17:51 Uhr

Geht das so einfach?

Ja

"Meines Erachtens muss der AG mir jetzt die betriebliche Notwendigkeit darlegen oder beim Arbeitsgericht ein "Ja" einklagen."

Nö. Er "kann", muss aber nicht.

Er hat jetzt:

a.) aus eurer Ablehnung gelernt und auch intern ausgeschrieben b.) aus eurer Ablehnung nicht gelernt und befindet sich auf dem Weg, die nächste zu kassieren

L
lolium

10.09.2024 um 18:07 Uhr

arbeitet der neue Kollege denn jetzt schon bei euch?

Wenn nicht, kann er das Bewerberverfahren natürlich neu ausrollen, die Stelle ausschreiben und diesen Bewerber auswählen. Dann läge zumindest dieser Widerspruchsgrund nicht mehr vor.

Sollte er die Maßnahme schon umgesetzt haben, d.h. der "Neue" arbeitet schon dann rate ich zu einem deutlichen Zeichen in Richtung AG:

Anwalt einschalten AG auffordern das Zustimmungsersetzungverfahren einzuleiten und falls er das nicht tut könnt ihr beim Arbeitsgericht beantragen, dass der Arbeitgeber zur Aufhebung der Maßnahme durch Zwangsgeld anzuhalten ist.

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