Erstellt am 09.09.2024 um 14:56 Uhr von Muschelschubser
Wenn es sich um leitende Angestellte nach § 5 Abs. 3 BetrVG handelt, kann die Personalentscheidung ohne Mitbestimmung vollzogen werden.
Bei der Hierarchie-Ebene würde ich davon auch ausgehen.
Allerdings muss dem BR die Entscheidung rechtzeitig mitgeteilt werden. Ist wenigstens das passiert?
Erstellt am 09.09.2024 um 15:58 Uhr von yesilyazi
Ja informiert wurde der Betriebsrat
Erstellt am 09.09.2024 um 22:57 Uhr von Kampfschwein
Zitat yesilyazi : Ja informiert wurde der Betriebsrat
Hat der AG denn dargelegt, wie weitreichend die Befugnisse des Werksleiters denn sind ?
Erstellt am 10.09.2024 um 02:22 Uhr von yesilyazi
Erstellt am 10.09.2024 um 06:49 Uhr von jutti1965
Ich würde als erstes klären ob er sich um einen leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG handelt, erst danach kann man sich Handlungen überlegen. Alles andere wäre spekulativ.
Erstellt am 10.09.2024 um 08:00 Uhr von rtjum
"Alles andere wäre spekulativ."
jepp