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Mögliche Handhabe

S
Sebi0815BR
Sep 2024 bearbeitet

Folgendes Thema: Umfangreiche Bauarbeiten auf unseren Betriebsgelände. Eine Azubi hat sich gemeldet, sie würde regelmäßig Opfer von Catcalling. In einem Falle ist ein Bauarbeiter der Azubi gefolgt bis zu ihrem Auto auf dem Firmenparkplatz, wollte ihre Nummer, Kontaktdaten in Sozialen Medien und sie dazu bringen sich privat zu treffen. Welche Handhabe haben wir zur Unterstützung? Was kann der BR unternehmen? Was kann die Azubi unternehmen, ggf. Anzeige?

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Community-Antworten (5)

R
rtjum

05.09.2024 um 11:00 Uhr

Anzeigen!!!

als BR den eigenen AG darauf hinweisen.

R
RudiRadeberger

05.09.2024 um 12:01 Uhr

Catcalling ist nicht strafbar, aber natürlich ungemein lästig.

Tatsächlich auf den AG zugehen. Er hat da im Rahmen seiner Fürsorgepflicht umgehend für Abhilfe zu sorgen. Den Fall hatten wir hier auch schon, allerdings durch einen Gelddienstleister. Der MA dieser Firma bekam sofort Hausverbot.

Die Azubi kann sich über eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wehren.

M
Muschelschubser

05.09.2024 um 12:44 Uhr

Die Frage ist, wo der Übergang vom derzeit noch straffreien Catcalling zum rechtswidrigen Stalking ist.

Ich würde das schon beobachten und, je nach Tragweite, zumindest eine Strafanzeige zum Thema Stalking im Hinterkopf behalten.

Was man innerbetrieblich tun kann, wurde ja schon gesagt.

Vielleicht reicht ja auch eine klare Ansage an den Bauarbeiter dass man keinerlei Interesse hat, und bei weiteren Belästigungen zu weiteren Schritten bereit wäre.

OH
Olav HB

05.09.2024 um 17:09 Uhr

Die Mitarbeitende soll auf jeden Fall mit der Polizei kontakt aufnehmen. Viele größere Dienststellen haben inzwischen auf solche Fälle spezialisierte Beamten die, neben eine Einschätzung ab wann eine strafrechtliche Grenze überschritten wird, auch gute Tips zum Verhalten gegenüber solche therapiebedürftige Testosteron gesteuerte Typen geben.

Dein AG soll der Bauleiter ansprechen und darauf hinweisen, dass solches Verhalten völlig unakzeptabel ist. Jeder der bei solchem Verhalten erwischt wird, bekommt ein Betretungsverbot des Betriebsgelände. Das ist die Ausübung des Hausrechts des Arbeitgebers und in diesem Fall sollte er das unbedingt machen.

OH
Olav HB

05.09.2024 um 17:12 Uhr

Moin, diese Nachricht mal eben auerhalb des Forums.

Ich habe es schon einmal erlebt, dass alle weibliche BEschäftigte eines Unternehmens sich zusammen taten und die Herren einer Baustelle mit genau den gleichen Sprüche und Beleidigungen traktierten. Die erste Reaktion war lachen, dann ruhe und dann waren die Herren schwer beleidigt. Als die dann fragten, was das ganze sollte, kam die Antwort, dass sie nun wußten, wie andere Menschen sich fühlen würden. Hat Ruhe in der Situation gebracht.

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