Ich bin dieses Jahr als eines von zwei neuen Mitgliedern in einen BR gewählt worden. Die Bestandsmitglieder sind zwar erst eine Amtszeit da, da das Gremium noch recht neu ist, haben sich allerdings schon einige Schludrigkeiten angewöhnt mit denen ich mich jetzt herumärgere.

Dazu gehört, dass der Vorsitzende maximal zwei Nachrücker einlädt (einen aus jedem Standort), auch wenn mehr reguläre Mitglieder fehlen. Dieses Vorgehen wird von den Bestandsmitgliedern gedeckt. Das habe man in der letzten Amtszeit auch so gemacht - Weitere Nachrücker würden die Arbeit des Gremiums stören, da sie in die aktuellen Sachverhalte des BR nicht eingearbeitet wären und außerdem müsse man auf Reisekosten achten.

Nun gibt es allerdings da noch sowas wie ein BetrVG, auch wenn die Kolleginnen und Kollegen das unbequem finden. Welche Handhabe habe ich hier, sie zu ihrem Glück zu zwingen?