Erstellt am 23.11.2010 um 16:20 Uhr von wahlvst
Es gehört zu den Mandatspflichten des BRV ordnungsgemäß zu laden. Bei Verhinderung ordnungsgemäß zu laden bedeutet zwingend die zuständigen Ersatzmitglieder zu laden. Fehlerhafte Ladung führt zu ungültigen Beschüssen. Weiter kann man den BRV ggf. abwählen und einen neuen wählen. Grobe Pflichtverletzungen konnen auch einen Fall des § 23 BetrVG sein.
Also, auf die Plfchten und Folgen bei Verletzung hinweisen. Am besten in der Sitzung und auf Aufnahme ins Protokoll, also Wortprotokoll bestehen.
Sollte in der Vergangenheit unter solcher Missachtung zwingender Pflichten BVn abgeschlossen/ abgestimmt worden sein, so sollte man hierzu ggf. die Beschlüsse neu und ordnungsgemäß fassen. Denn der AG könnte sonst den Bestand dieser BVn mit großer Ausicht auf Erfolg ggf. anfechten.
Erstellt am 23.11.2010 um 18:47 Uhr von DerAlteHeini
HermineZander
Nur der Ordnung halber,
ein Verfahren gem. § 23 BetrVG ist hier möglich, aber um entsprechendes beim ArbG zu beantragten, muss man Antragsberechtigt sein und das bist du nicht.
Wie ein Protokoll einer Betriebsratssitzung auszusehen hat, ergibt sich aus § 34 BetrVG.
Woraus sich ein Recht eines Betriebsratsmitglied auf ein Wortprotokoll ergibt kann ich nicht erkennen. Somit solltest du dich nicht wundern, wenn du von den Betriebsratskollegen mitleidige Blicke erntest, wenn du mit dieser Forderung kommst.
Erstellt am 23.11.2010 um 18:51 Uhr von Lotte
Hermine,
erfährst Du eigentlich, wenn ein Vertretungsfall eintreten würde?
Frage mich, was passieren würde, wenn Du im Vertretungsfall auch ohne Ladung zur Sitzung erscheinen würdest...? Wäre das technisch möglich?
Erstellt am 23.11.2010 um 19:31 Uhr von wahlvst
Lotte
Hermine schreibt "ich bin eines von 2 Neuen BRM".
Aber slebst ein EBM wird kraft Gesetz handlungsfähig. Dann hat es alle Rechte und Pflichten wie ein BRM, damit auch per Gesetz das Recht der Teilnahme an BR-Gremien. Es bedarf daher dann nicht zwingend einer Einladung. Wenn es sich also um das 1. EBRM handelt und dieses von einer AU/EU eines BRM Kenntnis hat, ist es i.d.R. temporär nachgerückt.
Der AlteHeini.
Anragsberechtigt ist die Mehrheit eines Beschlussfähigen BR-Gremium. Daher könnte es Hermine schaffen einen entsürechenden Beschluss zu erhalten. Oder aber es ist Mitglied einer Gewerkschaft und kann diese überzeugen. Es soll weiter auch BRM geben welche es schaffen 1/4 der Wahlberechtigten zu motivieren.
Daher ist ohne "Glaskugel ;-)" diese Aussage "Antragsberechtigt sein und das bist du nicht.
"so nicht haltbar.
Erstellt am 23.11.2010 um 19:48 Uhr von Lotte
wahlvst,
mit "technisch möglich" meinte ich eigentlich, ob es arbeitstechnisch möglich ist (wann erfährt das EBRM es, kann es kurzfristig zur BR Sitzung kommen etc.)... Die Gesetzeslage ist mir durchaus klar, trotzdem wäre die Reaktion der BRM und des BRV spannend...
Dass Hermine festes BRM ist und nicht EBRM, ist mir auch nach Deinem Zitat nicht klar, sie spricht von "Bestandsmitglieder". Hört sich für mich an, als ob sie nicht dazu gehört = Ersatzmitglied.
Hermine, lass uns nicht dumm sterben ;-)
Erstellt am 23.11.2010 um 21:30 Uhr von wahlvst
Lotte
2 BRM, also Hermine plus ein weiteres sind NEU erstmalig im BR die anderen sind "alte" Hasen, also BRM welche auch schon dem alten Gremium angehörten.
BR-Termine sind i.d.R. feste, länger geplante Termine. Daher sind sie i.d.R. auch EBRM auf den vorderen Plätzen bekannt. Daher weis man dann wann was wo stattfindet und geht einfach hin. Dann ist aber immer die Reaktion und das Gesicht des BRV der hier entgegen seinen Pflichten nicht eingeladen hat sehr interessant. Es könnte sehr lannngggg sein.
Gleiches gilt übeigens auch für SBV. Denn es gibt BRVn die leider diese oft nicht einladen& nicht rechtzeitig einladen. Auch diesen ist nur zu raten, einfach hingehen. Weiter auch in die Protokolle des BR einsehen.
Ach ja, DKK § 29 Rn 19
Liegen nach der Geschäftsordnung die Termine der Sitzung fest oder hat der BR den Sitzungstermin beschlossen, ist eine besondere Ladung zu den regelmäßigen Terminen – mit Ausnahme für außerordentliche Sitzungen oder soweit für verhinderte BR- und JAV-Mitglieder Ersatzmitglieder geladen bzw. Gewerkschaftsbeauftragte hinzugezogen werden müssen – nicht erforderlich.
Erstellt am 23.11.2010 um 21:52 Uhr von Lotte
wahlvst,
Du scheinst ne gute Glaskugel zu haben.
Kenne einige Gremien, bei denen die Termine nicht länger geplant sind und bei denen kein EBRM vom Vertretungsfall wüsste, wenn es nicht geladen wäre.
Dass Bestandsmitglied auch = alte Mitglieder heißen kann mag sein.
Du schreibst: " Auch diesen ist nur zu raten, einfach hingehen"
Warum diskutierst Du eigentlich mit mir? Nichts anderes habe ich geraten.
Erstellt am 23.11.2010 um 23:06 Uhr von DerAlteHeini
Lotte
Tja, Wirres von wahlvst will erklärt sein.
Erstellt am 23.11.2010 um 23:17 Uhr von HermineZander
Das Forum hat meine Antwort irgendwie geschluckt - Versuch Nummer 2.
Ich meinte in meinem ersten Postings, dass wir zwei neue reguläre BRM sind und sieben der Mitglieder wiedergewählt wurden.
Die Sitzungen sind regelmäßig, allerdings abwechselnd an zwei Standorten. Um die richtige Reihenfolge einzuhalten, müsste ich über den Betriebsausschuss entsprechende Reisebuchungen vorbereiten. Diese Übung hätte sicherlich interessante Auswirkungen.
Da ich die Wahl auch organisiert habe, sind mir die EBRM alle bekannt. Diese selber wissen allerdings nichts von ihren Rechten, ich müsste sie erst "heiss machen".
Generell will mir einfach nicht in den Kopf, dass unser Gremium durch die Fahrigkeit riskiert, dass unsere Beschlüsse ungültig werden. Dazu kommt natürlich noch ein gewisser Unwille nach aussen dringen zu lassen, dass man jahrelang eine Menge falsch gemacht hat.