Hallo zusammen,

in unserer gestrigen Sitzung kam folgende Frage auf:
Unser ArbGeb. zahlt entgegen dem Entgeltfortzahlungsgesetz im Krankheitsfall mit AU Bescheinigung nur den Grundlohn, nicht aber etwaige Sonn-/Feiertagszuschläge oder Dienstzulagen, die auf Grund der Einteilung als Chef vom Dienst (CvD) in dieser Zeit angefallen wären.

Theoretisch ist die Einklagung des entgangenen Lohns ja eine individual rechtliche Sache, bei der der BR weitgehend raus ist bzw. nur in Form einer Vermittlung zur Vermeidung eines Prozeß mitwirken kann.

Bei uns hat sich nun aber die Frage gestellt, ob wir nicht doch mehr Handhabe haben, da diese Mißachtung des EntgfG ja auf alle Mitarbeiter Anwendung findet, somit also einen kollektiven Tatbestand darstellt, auch wenn praktisch natürlich nur solche, die an Sonn- oder Feiertagen oder während einer Einteilung als CvD erkranken betroffen sind. Insbesondere vor dem Hintergrund des §75 BetrVG wüssten wir gerne Frage, ob wir tatsächlich nicht mehr tun können, als die Mitarbeiter über die Gesetzeslage aufzuklären. Denn nur die wenigstens sind gewerkschaftlich organisiert oder haben eine Rechtsschutzversicherung, so daß kaum einer auf die entgangenen Zuschläge klagen wird.

Haben wir irgendeine Handhabe, um z.B. beim ArbG eine Verfügung zur Zahlung auch der Zuschläge/Zulagen zu bekommen?