Eine Arbeitnehmerin aus unserem Hause nahm im Oktober 2014 nach dreijähriger Elternzeit ihren alten Arbeitsplatz wieder ein. Anfang Dezember teilte man ihr mit, dass aus wirtschaftlichen Gründen ihr ein anderes Aufgabengebiet zugewiesen wird, wo sie jetzt auch tätig ist. Der Betriebsrat stimmte dem nach Absprache mit der Arbeitnehmerin nicht zu. Die Arbeitnehmerin reichte Klage gegen den Arbeitgeber ein. Diese Klage hat sie nun gewonnen und könnte theoretisch ihren alten Arbeitsplatz wieder einnehmen. Nun will der Arbeitgeber ihr eine Änderungskündigung aussprechen. Welche Handhabe hat jetzt der Betriebsrat noch. Können wir als Betriebsrat der Änderungskündigung widersprechen?