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Jährliche Kürzung der Leistungszulage

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Fragender2011
Sep 2024 bearbeitet

Hallo, Unser AG will die seit Jahren gezahlte Leistungszulage nun zu Beginn des Jahres streichen und jedes Jahr "neu, von 0 an bewerten". Das bedeutet, hat man jahrelang 15% bekommen, wird dies gestrichen und man bekommt im schlimmsten Falle nichts mehr bzw. deutlich weniger. Für einen Großteil der Belegschaft bedeutet dies wohl eine drastische Gehaltskürzung. (Begründung: Über die Jahre aufgebaute 15% kann man in einem Jahr nicht erreichen).

Ist dies ohnehin möglich?

Bisher hieß es immer, fällt die Beurteilung schlechter aus als das Vorjahr, wird nicht erhöht, aber auch nicht gekürzt.

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Community-Antworten (5)

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seehas

05.09.2024 um 09:34 Uhr

Wo ist diese Leistungszulage geregelt? Gibt es eine Betriebsvereinbarung? Dann kann der AG diese kündigen, mit der vereinbarten Kündigungsfrist. Gibt es keine BV? Wenn der Arbeitgeber bei jeder Zahlung darauf hinweist, dass mit dieser Zahlung keine Ansprüche für die Zukunft begründet werden, dann kann er die Zahlung einstellen oder reduzieren wie er möchte. Wenn dieser Hinweis fehlt, gibt es eventuell ein Gewohnheitsrecht. In diesem Fall würde ich die Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht empfehlen.

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Andi67

05.09.2024 um 10:19 Uhr

Betriebsrat? Betriebsvereinbarung? Tarifvertrag?

Ohne mehr Informationen wird es schlecht dir zu helfen....

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Fragender2011

05.09.2024 um 11:13 Uhr

BR gibt es, ja Tarifvertrag IG Metall BW Ob es zur bisherigen Regelung eine BV gibt, müsste ich recherchieren. Gehe aber davon aus.

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IlkaB

05.09.2024 um 12:51 Uhr

Die Regelung könnte auch in einem Tarifvertrag erfolgt sein, wie z.B. bei der Einführung von ERA bei IG Metall-Betrieben.

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Andi67

05.09.2024 um 13:27 Uhr

Wenn ihr einen BR habt, ebenso Tarifgebunden seit dann kann der AG das sowieso nicht einfach ändern ohne Zustimmung des BR, von daher würde ich erstmal den BR fragen wie der sich das vorstellt bzw. was da angedacht ist.

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