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Freie Stellen im Betrieb

K
Kathrin.K
Sep 2024 bearbeitet

Bei der Besetzung freier Stellen muss die Agentur für Arbeit kontaktiert werden.

Mein AG meint nur bei extern auszuschreibenden Stellen.

ich meine lt.SGB 9, §164 (1) jede freie Stelle, also auch innerbetrieblich auszuschreibende Stellen und auch wenn die Stelle "nur" mit einem ZAN besetzt werden soll.

Bitte helft mir, ich bin gerade unsicher.

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Community-Antworten (7)

K
Kehler

04.09.2024 um 13:16 Uhr

Was hat den die AA damit zu tun wenn eine INTERNE Stelle ausgeschrieben wird?

BAG vom 12.09.2006 – 9 AZR 807/05 Bei der Besetzung freier Stellen, die EXTERN ausgeschrieben wurden, muss die Agentur für Arbeit kontaktiert werden. Denn gem. § 164 SGB IX sind alle Unternehmen (privat- und öffentlich-rechtlich) verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können.

K
Kathrin.K

04.09.2024 um 13:24 Uhr

nun im §164 (1) steht doch : Die AG sind verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der AA....... Da ist doch JEDE Stelle gemeint und nicht nur EXTERNE. oder sehe ich hier was falsch

C
celestro

04.09.2024 um 13:28 Uhr

@Kehler

https://openjur.de/u/171220.html

da findet sich der von Dir gepostete Text nicht. Kannst Du das erklären?

K
Kehler

04.09.2024 um 13:31 Uhr

Was "BAG vom 12.09.2006 – 9 AZR 807/05" bedeutet weißt du? Das ist ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht und da steht nur was von Extern.

Also würde ich daraus folgern ,dass du das falsch siehst und dein AG Recht hat.

Vielleicht gibt es ja hier noch jemand der das Gegenteil beweisen kann!

K
Kehler

04.09.2024 um 13:37 Uhr

und schon kommt einer und meint was anderes.

@Kathrin.K wieso fragst du nicht einfach beim AA nach?

@celestro https://www.komsem.de/rechtliches/urteile/urteil-095/

Bin dann mal raus hier, viel spaß noch.

C
celestro

04.09.2024 um 13:42 Uhr

@Kehler

Sorry, aber im dem BAG Beschluss kommt das Wort extern kein einziges Mal vor. Da sollte man sich wirklich hüten, eine Zusammenfassung einer Webseite für bare Münze zu nehmen.

K
Kathrin.K

04.09.2024 um 14:01 Uhr

Hallo @Kehler. Was ein BAG bedeutet weiß ich schon, aber dieses Urteil ist doch für Öffentliche Arbeitgeber? Wir sind Private Arbeitgeber, da sieht es doch anders aus. Und im 164 steht nichts von Externen Stellenausschreibungen, sondern jede Stelle.

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