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Überstunden bei ärztlich atttstierter Arbeitszeitreduzierung

M
ms-graphixx
Sep 2024 bearbeitet

Hallo Wir haben gerade ein Thema auf dem Tisch: Ein Kollege hat nach einem schweren Unfall eine Schwerbehinderung und darf ärztlich attestiert nur 5 Stunden pro Tag arbeiten. Diese Arbeitszeitverkürzung wurde vor 4 Jahren mit der Geschäftsführung und dem BR verabschiedet. Darf dieser Kollege grundsätzlich Überstunden machen? Und wenn ja in welchem Rahmen? Danke für eure Unterstützung Gruß Micha

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Community-Antworten (12)

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RudiRadeberger

02.09.2024 um 13:58 Uhr

Wie hoch ist der Grad der Behinderung?

S
seehas

02.09.2024 um 14:00 Uhr

Wenn er nur 5 Stunden pro Tag arbeiten darf, dann darf er nur 5 Stunden pro Tag arbeiten. Hat er einen Arbeitsvertrag mit 4 Stunden pro Tag, dann darf er jeden Tag eine Überstunde machen. Hat er einen Vertrag mit 5 Stunden pro Tag, dann darf er keine Überstunden machen.

OH
Olav HB

02.09.2024 um 14:11 Uhr

Nicht vergessen, Überstunden sind VORHER beim BR zu beantragen und vom BR zuzustimmen. Ohne Zustimmung, keine Überstunden.

Ignoriert die GL die Entscheidung vom BR, kann der BR beim Arbeitsgericht ein entsprechenden Unterlasung beantragen. Muss man den Ag auf hinweisen, denn das kostet Geld...

M
ms-graphixx

02.09.2024 um 15:03 Uhr

Der Grad der Behinderung ist 50%. Zusätzlich läuft aktuell eine ärztliche Beurteilung, ob der Zusatz G nachgetragen wird für eingeschränkte Geh- und Steharbeiten

U
UdoWoe

02.09.2024 um 15:40 Uhr

Habt Ihr einen Schwerbehindertenvertreter? Dann ist diese mit einzuschalten. Zudem könnte ihr auch beim Integrationsamt anfragen. Nach meinem Kenntnisstand kann der Kollege bei einem Gdb von 50 Überstunden ablehnen (freiwillig ist alles möglich).

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rtjum

02.09.2024 um 17:21 Uhr

"Nach meinem Kenntnisstand kann der Kollege bei einem Gdb von 50 Überstunden ablehnen (freiwillig ist alles möglich)." Er kann Mehrarbeit ablehnen und das ist das, was über die gesetzliche Arbeitszeit von 8h hinausgeht. Wenn er aber nur 5Std pro Tag arbeitet, wird er ja sehr wahrscheinlich eine Teil-EU haben, wenn er dann mehr arbeitet könnte das dort zu Problemen führen.

M
ms-graphixx

02.09.2024 um 17:45 Uhr

Erstmal danke für die Abtworten.

Ich muss dazu nochmal etwas tiefer in die Materie gehen, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.

Der Kollege hat eine Teil EU!

Thema ist nicht, dass er Überstunden ablehnen darf, sondern er möchte gerne Überstunden machen.

Es geht dabei speziell um eine Dienstreise, die die Arbeitszeit von 25 Stunden bei 5 Tagen deutlich überschreitet. Eher Richtung 45 Stunden. Der Kollege möchte bin der Dienstreise gern teilnehmen.

Insgesamt müssen 5 Mitarbeiter teilnehmen, die Mehrarbeit im allgemeinen bei dieser Reise ist vom BR genehmigt.

R
rtjum

03.09.2024 um 11:40 Uhr

pragmatische Lösung: mit dem AG reden und in der Woche danach die Stunden des Seminars nachtragen lassen und aber nicht arbeiten.

offizielle Lösung: bei der Stelle nachfragen, die die EU bewilligt hat, ob das möglich ist

C
celestro

03.09.2024 um 14:05 Uhr

Wenn ich ärztlich nur 5 h / Tag arbeiten kann, ist alleine der Gedanke an diese Dienstreise schon bekloppt. Wenn er da mitfährt, zeigt er deutlich das da was nicht passt.

Oder kommen die 45 h durch Reisezeit zustande?

M
ms-graphixx

03.09.2024 um 14:16 Uhr

Die Reisezeit kommt da noch mit dazu, die geschätzte Arbeitszeit beträgt 45 Stunden. Die Reise ist keine Schulung, es handelt sich um die technische Abnahme von 30 Omnibussen im Werk. Also auch körperliche Arbeit, kein sitzen am Schreibtisch.

Ich als Betriebsrat sehe es so, dass diese geplanten Überstunden bzw Überstunden allgemein nicht zulässig sind. Zum einen kollidiert das mit der teilweisen Erwerbsunfähigkeitsrente, die ja berechnet wir nach dem Einkommen, zum anderen mit dem ärztlichen Attest, welches ja sagt, dass er 5 Stunden pro Tag arbeiten darf. Persönliche Belange des MA sind da für mich eher nebensächlich, da der Schutz des MA für mich im Vordergrund steht. Mit fehlt halt nur die rechtliche Grundlage dafür.

S
seehas

03.09.2024 um 18:42 Uhr

Der MA hat ein ärztliches Attest, das ihm bescheinigt nicht mehr als 5 Stunden am Tag arbeiten zu können. Er erhält eine Rente, um den Einkommensverlust auszugleichen. Wenn er nun 45 Stunden in einer Woche arbeiten kann (9 Stunden am Tag) ist entweder das Attest falsch oder der MA lebt deutlich über seine Kräfte. Auf jeden Fall ist es Sozialversicherungsbetrug. Dafür brauche ich kein extra Gesetz.

M
ms-graphixx

04.09.2024 um 08:06 Uhr

Danke! Die Antwort sollte so glaub ich ausreichen.

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