Ergänzung für diejenigen, die trotz Offensichtlichem hier immer noch im Nebel herumtappen.
Es gibt Hunderte von Gründen, die auch hier ein MBR des BR auslösen können.
Da hier greifende betriebliche Gründe überwiegend nicht Arbeitsplatz, sondern betriebsbezogen sind, können neben den sich aus den §§ 75, 80, 81 Abs. 3, 90, 92, 92a, 93, und 105 BetrVG ergebenden Informations- und Beratungsrechten auch MBR auf der Grundlage der §§ 75, 77, 80 Abs. 1 (Nr. 1, 2a, 2b, 4, 6 u. 8), 87 Abs. 1 (Nr. 1, 2, 3, u. 7) 89 Abs. 3*, 91 ergänzend zu 87 Abs. 1 Nr. 7, 95 Abs. 3 und 99 BetrVG ergeben.
Dieses ist auch nicht abschließend. So können sich auch aus div. Schutzgesetzen z. B. dem Mutterschutzgesetz, BEEG etc. oder besonderen betrieblichen Aufgaben, weitere Themen ergeben die nur unter Beteiligung eines BR zu Regeln sind.
Hier jetzt beizugehen und dieses allein einem Informationsrecht zuzuordnen zeigt auf, dass hier jemand sein Amt noch nicht so recht verstanden hat.
Und das hier ein MBR besteht, sollte auch ein Hier unbedarfter dem nachstehenden Urteil ab der RN 42 entnehmen können: BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 517/08
Da sich dieses in einer Vielzahl von LAG u. BAG Urteilen wieder findet - beispielhaft ist nachstehendes Urteil aufgeführt - ist es mir ein Rätsel, wie man die erste Aussage von Pickel hier als richtig bezeichnen kann und dann auch noch meint, dieses auch überzeugend begründen zu können.
-----
LAG Hamm Urt. v. 15.01.2003, Az.: 2 Sa 1393/02 bestätigt durch BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03
Amtlicher Leitsatz:
1. Der individualrechtliche Anspruch auf Teilzeitarbeit gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG ist keine das gesetzliche Mitbestimmungsrecht verdrängende Regelung gemäß § 87 Abs. 1 Eingangssatz, 1. Halbsatz. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Verteilung der Arbeitszeit gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 bleiben davon unberührt.
------
Dass von acht (8) hierzu ihre Meinung abgebenden, jetzt gleich vier an der Zahl hier um Hilfe ersuchende aufs Glatteis führen, indem sie in maßloser Selbstüberschätzung ihre Meinung als Status quo darstellen, erschreckt mich jetzt doch. Das da auch vermeintlich Erfahrene darunter sind, noch um einiges mehr.
(*= falls die Person hier maßgebend eingebunden ist)