Hallo,

unter 26051 hatte ich die Frage gestellt, ob eine kurzfristige Arbeitszeitreduzierung möglich sei?
Nun gab mir die PDL heute zur Antwort: "Wenn die Abteilungsleitung dies im Dienstplan (nun also langfristig!) bereits vorsieht, ist das eine Möglichkeit Überstunden abzubauen".
Beispiel: Arbeitszeit eines MA wird im Spätdienst um 0,4 Std. reduziert (7,3 Std. statt 7,7 Std.), damit er die Ruhezeit einhalten kann und am nächsten Tag einen Zwischendienst (Z1 Beginn 6:30 Uhr) leisten kann.
Ein Z2 (Beginn 7:30 Uhr) wäre bei normaler Spätschicht möglich, aber EINE Abteilungsleitung hätte das gerne so.
Die PDL sagt, das kann sie auch ohne Zustimmung des BR machen.
Ich meine NEIN, denn § 87 BetrVG "..vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung..." greift hier, oder?
Wer hat Recht?
Danke für eure Antworten

Maria