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Kann der AG HomeOffice für den BR(V) untersagen

A
Arno72
Sep 2024 bearbeitet

Es wurde mir Bruchstückhaft zugetragen das es ein Urteil eines LAG(2015)gibt, das der Arbeitgeber den Betriebsräten untersagen kann, ihrer BR Tätigkeit regelmäßig aus dem Home Office / Mobiles Arbeiten nach zu gehen. Kann mir hierzu jemand das Urteil oder einen Hinweis geben ! Danke

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Community-Antworten (2)

K
Kehler

02.09.2024 um 13:42 Uhr

Das BAG hat zu der Frage, wo Betriebsratstätigkeit zu verrichten ist, erstmals in seinem Urteil vom 31.05.1989 (7 AZR 277/88, DB 1990 S. 742) Stellung genommen. In diesem Grundsatzurteil hatte es entschieden, dass das freigestellte Betriebsratsmitglied im Betrieb erreichbar sein und sich für erforderliche Betriebsratsarbeit zur Verfügung halten muss.

Das untersagt nicht der AG sondern das BAG.

OH
Olav HB

02.09.2024 um 13:47 Uhr

Die Entscheidung über Homeoffice/mobiles Arbeiten im Allgemeinen ist Sache des Arbeitsgebers und ist als Solches nicht erzwingbar. Dies gilt für alle Beschäftigten, also auch für den BRV.

Es empfiehlt sich generell hier eine für alle Beschäftigten gültigen BV abzuschließen.

Als BRV stellt sich für mich aber die Frage, wie gut ich für Beschäftigten erreichbar bin. Sichtbar sein im Betrieb gehört zur Transparenz. Das ist aber meine persönliche Einstellung und nicht auf ein Gesetz basiert.

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